Insolvenzbekanntmachung
Eltrofa-Deecke GmbH
Celle
Das Amtsgericht Celle hat zur Eltrofa-Deecke GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 18.12.2025, Aktenzeichen 29 IN 72/25.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Celle
- Aktenzeichen
- 29 IN 72/25
- Registerbezug
- Lüneburg, HRB 100132
- Bundesland
- Niedersachsen
- Veröffentlichung
- 18.12.2025
- Rechtsform
- GmbH
- Im Handelsregister seit
- 1978
- Stammkapital
- 26.000 EUR (laut Handelsregister)
- Unternehmensgegenstand
- Die Ausführung von handwerklichen Dienstleistungen, insbesondere Kundendienst für sämtliche elektrischen, elektronischen und mechanischen Geräte, der Vertrieb und der Einbau von Küchen, die Errichtung von Photovoltaikanlagen sowie von elektrischen Geräten aller Art.
Veröffentlichungstext
29 IN 72/25 : In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der
Eltrofa-Deecke GmbH, Blumlage 64, 29221 Celle (AG Lüneburg, HRB 100132),
vertreten durch:
Jan Deecke, Moorweg 2a, 29342 Wienhausen, (Geschäftsführer),
Verfahrensbevollmächtigter:
Rechtsanwalt Karl-Heinz Blaha, Bahnhofstr. 30 A, 29221 Celle,
wird auf die Auslagen der Gläubigerausschussmitglieder für die Tätigkeit im Gläubigerausschuss ein Vorschuss festgesetzt auf:
562,28
EUR
Gesamtbetrag
G r ü n d e :
Mit Schriftsatz vom 16.12.2025 beantragte das Gläubigerausschussmitglied Katharina Hahn, Agentur für Arbeit Lüneburg-Uelzen, die Festsetzung eines Vorschusses auf die Auslagen zum Abschluss einer Vermögensschadenhaftpflichtversicherung.
Der Insolvenzverwalter wird ermächtigt, den festgesetzten Betrag aus der verwalteten Insolvenzmasse zu entnehmen und den Gläubigerausschussmitgliedern auszuzahlen.
Die Festsetzung des Vorschusses auf die Auslagen ergibt sich analog aus §§ 9, 18 InsVV.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Beschwerdegegenstand 200,00 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen wurde. Beschwerde- bzw. erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Celle -Insolvenzabteilung-, Mühlenstraße 8, 29221 Celle einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Celle -Insolvenzabteilung-, Mühlenstraße 8, 29221 Celle einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Celle, 18.12.2025
Eltrofa-Deecke GmbH, Blumlage 64, 29221 Celle (AG Lüneburg, HRB 100132),
vertreten durch:
Jan Deecke, Moorweg 2a, 29342 Wienhausen, (Geschäftsführer),
Verfahrensbevollmächtigter:
Rechtsanwalt Karl-Heinz Blaha, Bahnhofstr. 30 A, 29221 Celle,
wird auf die Auslagen der Gläubigerausschussmitglieder für die Tätigkeit im Gläubigerausschuss ein Vorschuss festgesetzt auf:
562,28
EUR
Gesamtbetrag
G r ü n d e :
Mit Schriftsatz vom 16.12.2025 beantragte das Gläubigerausschussmitglied Katharina Hahn, Agentur für Arbeit Lüneburg-Uelzen, die Festsetzung eines Vorschusses auf die Auslagen zum Abschluss einer Vermögensschadenhaftpflichtversicherung.
Der Insolvenzverwalter wird ermächtigt, den festgesetzten Betrag aus der verwalteten Insolvenzmasse zu entnehmen und den Gläubigerausschussmitgliedern auszuzahlen.
Die Festsetzung des Vorschusses auf die Auslagen ergibt sich analog aus §§ 9, 18 InsVV.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Beschwerdegegenstand 200,00 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen wurde. Beschwerde- bzw. erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Celle -Insolvenzabteilung-, Mühlenstraße 8, 29221 Celle einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Celle -Insolvenzabteilung-, Mühlenstraße 8, 29221 Celle einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Celle, 18.12.2025