Sicherungsmaßnahme
Elterngeldhelden UG (haftungsbeschränkt)
Remscheid
Das Amtsgericht Wuppertal hat zur Elterngeldhelden UG (haftungsbeschränkt) eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 28.11.2024, Aktenzeichen 505 IN 255/24.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Wuppertal
- Aktenzeichen
- 505 IN 255/24
- Registerbezug
- Wuppertal, HRB 31670
- Bundesland
- Nordrhein-Westfalen
- Veröffentlichung
- 28.11.2024
- Rechtsform
- UG (haftungsbeschränkt)
- Insolvenzverwalter
- Alexander Jacobi
Veröffentlichungstext
Amtsgericht Wuppertal, Aktenzeichen: 505 IN 255/24
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Register des Amtsgerichts Wuppertal unter HRB 31670 eingetragenen Elterngeldhelden UG (haftungsbeschränkt), Wallstr. 32, 42897 Remscheid, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Niko Nesselrath, Grenzwall 65 , 42897 Remscheid
ist am 28.11.2024, um 11:05 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Rechtsanwalt Alexander Jacobi, Ubierring 7, 50678 Köln bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Schuldnerin werden untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).
505 IN 255/24
Amtsgericht Wuppertal, 28.11.2024
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Register des Amtsgerichts Wuppertal unter HRB 31670 eingetragenen Elterngeldhelden UG (haftungsbeschränkt), Wallstr. 32, 42897 Remscheid, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Niko Nesselrath, Grenzwall 65 , 42897 Remscheid
ist am 28.11.2024, um 11:05 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Rechtsanwalt Alexander Jacobi, Ubierring 7, 50678 Köln bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Schuldnerin werden untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).
505 IN 255/24
Amtsgericht Wuppertal, 28.11.2024