Insolvenzbekanntmachung
Elke Wüstemann GmbH
Halle (Saale)
Das Amtsgericht Halle (Saale) hat zur Elke Wüstemann GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 03.09.2026, Aktenzeichen 59 IN 197/26.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Halle (Saale)
- Aktenzeichen
- 59 IN 197/26
- Registerbezug
- Stendal, HRB 208222
- Bundesland
- Sachsen-Anhalt
- Veröffentlichung
- 03.09.2026
- Rechtsform
- GmbH
Veröffentlichungstext
59 IN 197/26 : In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Elke Wüstemann GmbH, Tangermünder Str. 8, 06124 Halle (Saale) (AG Stendal, HRB 208222), vertr. d.: Jane Grundmann, Felsenstraße 21 d, 06114 Halle (Saale), (Geschäftsführerin), wurde beschlossen:
Termin zur besonderen Gläubigerversammlung wird bestimmt auf
Mittwoch, 16.09.2026, 10:00 Uhr, Saal 2.034, Justizzentrum, Thüringer Straße 16, 06112 Halle (Saale).
Der Termin dient der Beschlussfassung der Gläubiger über
Zustimmung der Gläubigerversammlung nach § 160 InsO für eine freihändige Veräußerung des im Eigentum der Schuldnerin stehenden Grundstücks, eingetragen bei dem Amtsgericht Halle (Saale), Grundbuch von Halle-Neustadt, Blatt 2658, Flurstück 66, Flur 8, Industrie- und Gewerbe, Tangermünder Straße 8 mit einer Größe von insgesamt 2.373 m², zu einem Kaufpreis 350.000,00 €, sowie der Veräußerung des Unternehmens zu einem Kaufpreis von 35.000,00 €.
Hinweis:
Zustimmungen der Gläubiger zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen nach § 160 InsO gelten als erteilt, auch wenn eine einberufene Gläubigerversammlung nicht beschlussfähig ist.
Der vollständige Antrag des Verwalters auf Einberufung einer besonderen Gläubigerversammlung ist auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Halle (Saale) - Insolvenzabteilung - einsehbar.
Rechtsbehelfsbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der befristeten Erinnerung angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung.
Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Halle (Saale), Thüringer Straße 16, 06112 Halle (Saale) einzulegen.
Die Erinnerung kann durch Einreichung einer Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen. Die Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Halle (Saale), 03.09.2026
Termin zur besonderen Gläubigerversammlung wird bestimmt auf
Mittwoch, 16.09.2026, 10:00 Uhr, Saal 2.034, Justizzentrum, Thüringer Straße 16, 06112 Halle (Saale).
Der Termin dient der Beschlussfassung der Gläubiger über
Zustimmung der Gläubigerversammlung nach § 160 InsO für eine freihändige Veräußerung des im Eigentum der Schuldnerin stehenden Grundstücks, eingetragen bei dem Amtsgericht Halle (Saale), Grundbuch von Halle-Neustadt, Blatt 2658, Flurstück 66, Flur 8, Industrie- und Gewerbe, Tangermünder Straße 8 mit einer Größe von insgesamt 2.373 m², zu einem Kaufpreis 350.000,00 €, sowie der Veräußerung des Unternehmens zu einem Kaufpreis von 35.000,00 €.
Hinweis:
Zustimmungen der Gläubiger zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen nach § 160 InsO gelten als erteilt, auch wenn eine einberufene Gläubigerversammlung nicht beschlussfähig ist.
Der vollständige Antrag des Verwalters auf Einberufung einer besonderen Gläubigerversammlung ist auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Halle (Saale) - Insolvenzabteilung - einsehbar.
Rechtsbehelfsbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der befristeten Erinnerung angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung.
Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Halle (Saale), Thüringer Straße 16, 06112 Halle (Saale) einzulegen.
Die Erinnerung kann durch Einreichung einer Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen. Die Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Halle (Saale), 03.09.2026