Sicherungsmaßnahme
Elite Krankenfahrtdienst Mönchengladbach GmbH
Mönchengladbach
Das Amtsgericht Mönchengladbach hat zur Elite Krankenfahrtdienst Mönchengladbach GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 10.04.2026, Aktenzeichen 32 IN 19/26.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Mönchengladbach
- Aktenzeichen
- 32 IN 19/26
- Registerbezug
- Mönchengladbach, HRB 21910
- Bundesland
- Nordrhein-Westfalen
- Veröffentlichung
- 10.04.2026
- Rechtsform
- GmbH
- Insolvenzverwalter
- Andreas Schmitz
Veröffentlichungstext
Amtsgericht Mönchengladbach, Aktenzeichen: 32 IN 19/26
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Mönchengladbach unter HRB 21910 eingetragenen Elite Krankenfahrtdienst Mönchengladbach GmbH, Nobelstraße 3-5, 41189 Mönchengladbach, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Dennis Schäfer,
ist am 10.04.2026, um 10:03 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Rechtsanwalt Andreas Schmitz, Burgfreiheit 78, 41199 Mönchengladbach bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Schuldnerin werden untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO). Dies gilt nicht für Maßnahmen mit dem Ziel der Abnahme der Vermögensauskunft.
32 IN 19/26
Amtsgericht Mönchengladbach, 10.04.2026
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Mönchengladbach unter HRB 21910 eingetragenen Elite Krankenfahrtdienst Mönchengladbach GmbH, Nobelstraße 3-5, 41189 Mönchengladbach, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Dennis Schäfer,
ist am 10.04.2026, um 10:03 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Rechtsanwalt Andreas Schmitz, Burgfreiheit 78, 41199 Mönchengladbach bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Schuldnerin werden untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO). Dies gilt nicht für Maßnahmen mit dem Ziel der Abnahme der Vermögensauskunft.
32 IN 19/26
Amtsgericht Mönchengladbach, 10.04.2026