Sicherungsmaßnahme

Elite Krankenfahrtdienst Mönchengladbach GmbH

Mönchengladbach

Das Amtsgericht Mönchengladbach hat zur Elite Krankenfahrtdienst Mönchengladbach GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 10.04.2026, Aktenzeichen 32 IN 19/26.

Insolvenzgericht
Amtsgericht Mönchengladbach
Aktenzeichen
32 IN 19/26
Registerbezug
Mönchengladbach, HRB 21910
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Veröffentlichung
10.04.2026
Rechtsform
GmbH
Insolvenzverwalter
Andreas Schmitz

Veröffentlichungstext

Amtsgericht Mönchengladbach, Aktenzeichen: 32 IN 19/26

In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen

der im Handelsregister des Amtsgerichts Mönchengladbach unter HRB 21910 eingetragenen Elite Krankenfahrtdienst Mönchengladbach GmbH, Nobelstraße 3-5, 41189 Mönchengladbach, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Dennis Schäfer,

ist am 10.04.2026, um 10:03 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Rechtsanwalt Andreas Schmitz, Burgfreiheit 78, 41199 Mönchengladbach bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Schuldnerin werden untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO). Dies gilt nicht für Maßnahmen mit dem Ziel der Abnahme der Vermögensauskunft.

32 IN 19/26
Amtsgericht Mönchengladbach, 10.04.2026

Verfahrensverlauf

  1. Eröffnung des Verfahrens
  2. Sicherungsmaßnahme