Sicherungsmaßnahme
Elite Krankenfahrdienst Aachen KFD GmbH
Aachen
Das Amtsgericht Aachen hat zur Elite Krankenfahrdienst Aachen KFD GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 05.06.2026, Aktenzeichen 92 IN 121/26.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Aachen
- Aktenzeichen
- 92 IN 121/26
- Registerbezug
- Aachen, HRB 28289
- Bundesland
- Nordrhein-Westfalen
- Veröffentlichung
- 05.06.2026
- Rechtsform
- GmbH
- Insolvenzverwalter
- Andreas Schmitz
Veröffentlichungstext
Amtsgericht Aachen, Aktenzeichen: 92 IN 121/26
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Aachen unter HRB 28289 eingetragenen Elite Krankenfahrdienst Aachen KFD GmbH, Strangenhäuschen 26, 52070 Aachen, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Dennis Schäfer,
Geschäftszweig: Krankenfahrdienst
ist am 05.06.2026, um 09:34 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Rechtsanwalt Andreas Schmitz, Krefelder Straße 153, 52070 Aachen bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Schuldnerin werden untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).
92 IN 121/26
Amtsgericht Aachen, 05.06.2026
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Aachen unter HRB 28289 eingetragenen Elite Krankenfahrdienst Aachen KFD GmbH, Strangenhäuschen 26, 52070 Aachen, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Dennis Schäfer,
Geschäftszweig: Krankenfahrdienst
ist am 05.06.2026, um 09:34 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Rechtsanwalt Andreas Schmitz, Krefelder Straße 153, 52070 Aachen bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Schuldnerin werden untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).
92 IN 121/26
Amtsgericht Aachen, 05.06.2026