Sicherungsmaßnahme
Elif Industriereinigung Schadstoffsanierung GmbH
Dortmund
Das Amtsgericht Dortmund hat zur Elif Industriereinigung Schadstoffsanierung GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 23.06.2026, Aktenzeichen 256 IN 32/26.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Dortmund
- Aktenzeichen
- 256 IN 32/26
- Registerbezug
- Dortmund, HRB 35904
- Bundesland
- Nordrhein-Westfalen
- Veröffentlichung
- 23.06.2026
- Rechtsform
- GmbH
- Insolvenzverwalter
- Christian Klein
- Branchenindikator
- Industrie & Produktion (nur Firmennamensignal)
Veröffentlichungstext
Amtsgericht Dortmund, Aktenzeichen: 256 IN 32/26
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der Elif Industriereinigung Schadstoffsanierung GmbH, Brunnenstr. 19, 44145 Dortmund, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Dortmund unter HRB 35904, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Farj Al Swedan, Cheruskerstr. 23, 44263 Dortmund
ist am 23.06.2026, um 08:30 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Rechtsanwalt Christian Klein, Westfalendamm 77, 44141 Dortmund bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Schuldnerin werden untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).
256 IN 32/26
Amtsgericht Dortmund, 23.06.2026
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der Elif Industriereinigung Schadstoffsanierung GmbH, Brunnenstr. 19, 44145 Dortmund, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Dortmund unter HRB 35904, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Farj Al Swedan, Cheruskerstr. 23, 44263 Dortmund
ist am 23.06.2026, um 08:30 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Rechtsanwalt Christian Klein, Westfalendamm 77, 44141 Dortmund bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Schuldnerin werden untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).
256 IN 32/26
Amtsgericht Dortmund, 23.06.2026