Sicherungsmaßnahme

ELFIN Engineering & Solutions GmbH

Köln

Das Amtsgericht Köln hat zur ELFIN Engineering & Solutions GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 30.10.2025, Aktenzeichen 70c IN 154/25.

Insolvenzgericht
Amtsgericht Köln
Aktenzeichen
70c IN 154/25
Registerbezug
Köln, HRB 99184
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Veröffentlichung
30.10.2025
Rechtsform
GmbH
Vorläufiger Sachwalter
Christoph Nüsser
Im Handelsregister seit
2019
Stammkapital
125.000 EUR (laut Handelsregister)
Unternehmensgegenstand
die Erbringung von Dienstleistungen im Bereich der Arbeitnehmerüberlassung, Personalvermittlung sowie IT-Beratung

Was Sicherungsmaßnahmen bedeuten

Antragsverfahren
Dieser Beschluss betrifft das Antragsverfahren und vorläufige Sicherungsmaßnahmen; er ist selbst keine Verfahrenseröffnung. Ob später eröffnet wurde, ist anhand weiterer Bekanntmachungen zu prüfen.
Für Gläubiger
Forderungen werden in diesem Stadium noch nicht angemeldet. Ob Zahlungen an das Unternehmen nur noch mit Zustimmung oder an den vorläufigen Verwalter geleistet werden dürfen, ergibt sich aus dem Beschluss.
Für Beschäftigte
Die Anordnung vorläufiger Maßnahmen allein ist noch kein Insolvenzereignis nach § 165 SGB III. Neben Eröffnung und Abweisung mangels Masse kann unter den gesetzlichen Voraussetzungen auch eine vollständige Betriebseinstellung ein Insolvenzereignis sein. Fragen zur möglichen Vorfinanzierung und zum Antrag beantwortet die Agentur für Arbeit.

Allgemeine Hinweise, keine Rechtsberatung. Verfahrensschritte erklärt

Veröffentlichungstext

Amtsgericht Köln, Aktenzeichen: 70c IN 154/25

In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen

der im Handelsregister des Amtsgerichts Köln unter HRB 99184 eingetragenen ELFIN Engineering & Solutions GmbH, Im Mediapark 6 b, 50670 Köln, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Henning Kober, Rodderweg 28, 50999 Köln

wird heute, am 27.10.2025, um 12:50 Uhr, angeordnet (§ 270b InsO):
Zum vorläufigen Sachwalter wird Rechtsanwalt Christoph Nüsser, Wankelstr. 9, 50996 Köln, Telefon: 02236 88588 0, Fax: 02236 88588 38 bestellt.

Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Schuldnerin werden untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahme werden einstweilen eingestellt (§§ 270c Abs. 3, 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).

Im Übrigen gilt der Beschluss vom 23.10.2025 fort.

Dem Schuldner wird gemäß § 270c Abs. 4 InsO gestattet , künftige Masseverbindlichkeiten bis zu einem Höchstbetrag von 80.000 € zu begründen. Die Ermächtigung umfasst die Zahlungspflichten des Arbeitgebers in Bezug auf Sozialversicherungsbeiträge sowie Beiträge zur Berufsgenossenschaft der entliehenen Arbeitnehmer, die während der Monate des vorläufigen Insolvenzverfahrens anfallen.

70c IN 154/25
Amtsgericht Köln, 27.10.2025

Verfahrensverlauf

  1. Forderungsprüfung
  2. Masseunzulänglichkeit
  3. Aufhebung des Verfahrens
  4. Forderungsprüfung
  5. Eröffnung des Verfahrens
  6. Sicherungsmaßnahme
Monatsreport und Wochenüberblick kostenlos per E-Mail erhalten