Sicherungsmaßnahme
ELFIN digital GmbH
Köln
Das Amtsgericht Köln hat zur ELFIN digital GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 01.07.2026, Aktenzeichen 70c IN 130/26.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Köln
- Aktenzeichen
- 70c IN 130/26
- Registerbezug
- Köln, HRB 114452
- Bundesland
- Nordrhein-Westfalen
- Veröffentlichung
- 01.07.2026
- Rechtsform
- GmbH
- Insolvenzverwalter
- Jochen Müller
Veröffentlichungstext
Amtsgericht Köln, Aktenzeichen: 70c IN 130/26
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Köln unter HRB 114452 eingetragenen ELFIN digital GmbH, Im Mediapark 6b, 50670 Köln, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführer Herrn Michael Lohmar, Im Mediapark 6 b , 50670 Köln und Herrn Dennis Jäger, Im Mediapark 6 b, 50670 Köln
Geschäftszweig: Beratung sowie Erbringung von Dienstleistungen im Bereich Marketing & Vertrieb über digitale Kanäle mit Hilfe digitaler Technologien
ist am 01.07.2026, um 09:40 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Rechtsanwalt Jochen Müller, Gerichtstraße 8, 51379 Leverkusen bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Schuldnerin werden untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).
70c IN 130/26
Amtsgericht Köln, 01.07.2026
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Köln unter HRB 114452 eingetragenen ELFIN digital GmbH, Im Mediapark 6b, 50670 Köln, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführer Herrn Michael Lohmar, Im Mediapark 6 b , 50670 Köln und Herrn Dennis Jäger, Im Mediapark 6 b, 50670 Köln
Geschäftszweig: Beratung sowie Erbringung von Dienstleistungen im Bereich Marketing & Vertrieb über digitale Kanäle mit Hilfe digitaler Technologien
ist am 01.07.2026, um 09:40 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Rechtsanwalt Jochen Müller, Gerichtstraße 8, 51379 Leverkusen bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Schuldnerin werden untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).
70c IN 130/26
Amtsgericht Köln, 01.07.2026