Forderungsprüfung
elevaide GmbH
Düsseldorf
Das Amtsgericht Düsseldorf hat zur elevaide GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 20.04.2023, Aktenzeichen 500 IN 159/22.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Düsseldorf
- Aktenzeichen
- 500 IN 159/22
- Registerbezug
- Düsseldorf, HRB 93904
- Bundesland
- Nordrhein-Westfalen
- Veröffentlichung
- 20.04.2023
- Rechtsform
- GmbH
Veröffentlichungstext
Amtsgericht Düsseldorf, Aktenzeichen: 500 IN 159/22
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Register des Amtsgerichts Düsseldorf unter HRB 93904 eingetragenen elevaide GmbH, Schanzenstraße 6-8, 40549 Düsseldorf, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführerin Frau Jennifer Walter,
wird Rechtsanwalt Jan Anger, Rheinort 1, 40213 Düsseldorf zum Sonderinsolvenzverwalter bestellt. Sein Aufgabenbereich umfasst:
Prüfung der Forderung 0/1
In diesem Bereich hat allein er die Rechtsstellung des Insolvenzverwalters.
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Sie steht jedem zu, dessen Rechte durch die Entscheidung beeinträchtigt sind. Die Erinnerung ist schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Düsseldorf, Werdener Straße 1, 40227 Düsseldorf einzulegen. Die Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts abgegeben werden und soll begründet werden.
Die Erinnerung muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Düsseldorf eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn die Erinnerung zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgericht abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Rechtsbehelfsfrist ist der frühere Zeitpunkt.
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts unter den Voraussetzungen des § 130a ZPO möglich. Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de.
Die Veröffentlichung des Beschlusses erfolgt auszugsweise § 9 Abs.1, S.1, 2.Hbs. InsO.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Düsseldorf, Werdener Straße 1, 40227 Düsseldorf, Zimmer Nr. 5.333 eingesehen werden.
500 IN 159/22
Amtsgericht Düsseldorf, 19.04.2023
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Register des Amtsgerichts Düsseldorf unter HRB 93904 eingetragenen elevaide GmbH, Schanzenstraße 6-8, 40549 Düsseldorf, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführerin Frau Jennifer Walter,
wird Rechtsanwalt Jan Anger, Rheinort 1, 40213 Düsseldorf zum Sonderinsolvenzverwalter bestellt. Sein Aufgabenbereich umfasst:
Prüfung der Forderung 0/1
In diesem Bereich hat allein er die Rechtsstellung des Insolvenzverwalters.
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Sie steht jedem zu, dessen Rechte durch die Entscheidung beeinträchtigt sind. Die Erinnerung ist schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Düsseldorf, Werdener Straße 1, 40227 Düsseldorf einzulegen. Die Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts abgegeben werden und soll begründet werden.
Die Erinnerung muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Düsseldorf eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn die Erinnerung zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgericht abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Rechtsbehelfsfrist ist der frühere Zeitpunkt.
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts unter den Voraussetzungen des § 130a ZPO möglich. Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de.
Die Veröffentlichung des Beschlusses erfolgt auszugsweise § 9 Abs.1, S.1, 2.Hbs. InsO.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Düsseldorf, Werdener Straße 1, 40227 Düsseldorf, Zimmer Nr. 5.333 eingesehen werden.
500 IN 159/22
Amtsgericht Düsseldorf, 19.04.2023