Aufhebung des Verfahrens

Elektrotec-Rehder GmbH

Buchholz in der Nordheide

Das Amtsgericht Tostedt hat zur Elektrotec-Rehder GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 18.09.2026, Aktenzeichen 22 IN 135/24.

Insolvenzgericht
Amtsgericht Tostedt
Aktenzeichen
22 IN 135/24
Registerbezug
Tostedt, HRB 200111
Bundesland
Niedersachsen
Veröffentlichung
18.09.2026
Rechtsform
GmbH

Veröffentlichungstext

22 IN 135/24: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Elektrotec-Rehder GmbH, Suerhoper Koppelweg 31, 21244 Buchholz in der Nordheide (AG Tostedt, HRB 200111), vertr. d.: Sven Rehder, Suerhoper Koppelweg 31, 21244 Buchholz in der Nordheide, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:

Die Zustimmung zur Schlussverteilung wird erteilt (§ 196 InsO).

Die Anordnung des mündlichen Verfahrens wird aufgehoben (§ 5 Abs. 2 InsO).

Stichtag, der dem Schlusstermin entspricht, ist der 18.11.2026.

Bis zu diesem Datum müssen schriftlich bei Gericht eingegangen sein:

a) Einwendungen gegen die Schlussrechnung des Insolvenzverwalters
b) Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis
c) Anträge der Gläubiger bezüglich nicht verwertbarer Gegenstände der Insolvenzmasse

Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.

Rechtsbehelfsbelehrung

Die Entscheidung über die Zustimmung zur Schlussverteilung kann mit der befristeten Erinnerung angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Tostedt, Unter den Linden 23, 21255 Tostedt einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist. Die Erinnerung kann durch Einreichung einer Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem Amtsgericht Tostedt, Unter den Linden 23, 21255 Tostedt ankommt. Sie ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen. Die Erinnerung soll begründet werden.

Amtsgericht Tostedt, 01.09.2026

Verfahrensverlauf

  1. Aufhebung des Verfahrens
  2. Vergütungsfestsetzung
  3. Vergütungsfestsetzung · vorläufige Verwaltung
  4. Forderungsprüfung
  5. Insolvenzbekanntmachung
  6. Eröffnung des Verfahrens
  7. Sicherungsmaßnahme