Sicherungsmaßnahme
Elektro Köln HR GmbH
Köln
Das Amtsgericht Köln hat zur Elektro Köln HR GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 06.06.2025, Aktenzeichen 70c IN 42/25.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Köln
- Aktenzeichen
- 70c IN 42/25
- Registerbezug
- Köln, HRB 104629
- Bundesland
- Nordrhein-Westfalen
- Veröffentlichung
- 06.06.2025
- Rechtsform
- GmbH
- Vorläufiger Insolvenzverwalter
- Dr. Martin van Bühren
- Im Handelsregister seit
- 2021
- Stammkapital
- 25.000 EUR (laut Handelsregister)
- Unternehmensgegenstand
- - die Elektrotechnik, - Elektro-Installation, - Elektro-Sanierungen, - Wartung/Reparaturen, - Planung Neu / Altbau / Gewerbe, - Lichtberechnung in 3D, - SmartHome Planung/ Installation, - Brandschutz/ Brandmeldeanlage, - Nachrichtentechnik, - Überwachungssysteme/ Alarmanlagen, - Video Anlagen, - Sicherheitstechnik, - Blitzschutzanlage, - Zähler Montage, - Notbeleuchtungssysteme, - Klingeltechnik …
Was Sicherungsmaßnahmen bedeuten
- Antragsverfahren
- Dieser Beschluss betrifft das Antragsverfahren und vorläufige Sicherungsmaßnahmen; er ist selbst keine Verfahrenseröffnung. Ob später eröffnet wurde, ist anhand weiterer Bekanntmachungen zu prüfen.
- Für Gläubiger
- Forderungen werden in diesem Stadium noch nicht angemeldet. Ob Zahlungen an das Unternehmen nur noch mit Zustimmung oder an den vorläufigen Verwalter geleistet werden dürfen, ergibt sich aus dem Beschluss.
- Für Beschäftigte
- Die Anordnung vorläufiger Maßnahmen allein ist noch kein Insolvenzereignis nach § 165 SGB III. Neben Eröffnung und Abweisung mangels Masse kann unter den gesetzlichen Voraussetzungen auch eine vollständige Betriebseinstellung ein Insolvenzereignis sein. Fragen zur möglichen Vorfinanzierung und zum Antrag beantwortet die Agentur für Arbeit.
Allgemeine Hinweise, keine Rechtsberatung. Verfahrensschritte erklärt
Veröffentlichungstext
Amtsgericht Köln, Aktenzeichen: 70c IN 42/25
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Köln unter HRB 104629 eingetragenen Elektro Köln HR GmbH, Kalker Hauptstr. 162-164, 51103 Köln, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Ruzbeh Ghayedan, Siegstr. 2, 50859 Köln
Geschäftszweig: - die Elektrotechnik, - Elektro-Installation, - Elektro-Sanierungen, - Wartung/Reparaturen, - Planung Neu / Altbau / Gewerbe,
ist am 06.06.2025, um 15:07 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Rechtsanwalt Dr. Martin van Bühren, Bochumer Straße 6, 51145 Köln bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
70c IN 42/25
Amtsgericht Köln, 06.06.2025
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Köln unter HRB 104629 eingetragenen Elektro Köln HR GmbH, Kalker Hauptstr. 162-164, 51103 Köln, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Ruzbeh Ghayedan, Siegstr. 2, 50859 Köln
Geschäftszweig: - die Elektrotechnik, - Elektro-Installation, - Elektro-Sanierungen, - Wartung/Reparaturen, - Planung Neu / Altbau / Gewerbe,
ist am 06.06.2025, um 15:07 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Rechtsanwalt Dr. Martin van Bühren, Bochumer Straße 6, 51145 Köln bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
70c IN 42/25
Amtsgericht Köln, 06.06.2025