Sicherungsmaßnahme
Elektro Hubert Stuch GmbH
Wachtberg
Das Amtsgericht Bonn hat zur Elektro Hubert Stuch GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 17.03.2026, Aktenzeichen 97 IN 34/26.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Bonn
- Aktenzeichen
- 97 IN 34/26
- Registerbezug
- Bonn, HRB 2736
- Bundesland
- Nordrhein-Westfalen
- Veröffentlichung
- 17.03.2026
- Rechtsform
- GmbH
Veröffentlichungstext
Amtsgericht Bonn, Aktenzeichen: 97 IN 34/26
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Bonn unter HRB 2736 eingetragenen Elektro Hubert Stuch GmbH, Konrad-Adenauer-Straße 40, 53343 Wachtberg, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Ralf Petrick, Heideweg 5, 53343 Wachtberg
Geschäftszweig: Betrieb eines Elektrogeschäftes (Installationen, Montage und Einzelhandel mit Rundfunk-, Fernseh- und anderen Elektrogeräten, ferner deren Reparatur)
ist am 17.03.2026, um 12:18 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird RA/WP Dr. Christian Frystatzki, Rathausstr. 12, 53225 Bonn bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Schuldnerin werden untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).
97 IN 34/26
Amtsgericht Bonn, 17.03.2026
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Bonn unter HRB 2736 eingetragenen Elektro Hubert Stuch GmbH, Konrad-Adenauer-Straße 40, 53343 Wachtberg, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Ralf Petrick, Heideweg 5, 53343 Wachtberg
Geschäftszweig: Betrieb eines Elektrogeschäftes (Installationen, Montage und Einzelhandel mit Rundfunk-, Fernseh- und anderen Elektrogeräten, ferner deren Reparatur)
ist am 17.03.2026, um 12:18 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird RA/WP Dr. Christian Frystatzki, Rathausstr. 12, 53225 Bonn bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Schuldnerin werden untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).
97 IN 34/26
Amtsgericht Bonn, 17.03.2026