Sicherungsmaßnahme

Elektro Brinkmann GmbH

Essen

Das Amtsgericht Essen hat zur Elektro Brinkmann GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 11.09.2023, Aktenzeichen 163 IN 96/23.

Insolvenzgericht
Amtsgericht Essen
Aktenzeichen
163 IN 96/23
Registerbezug
Essen, HRB 8893
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Veröffentlichung
11.09.2023
Rechtsform
GmbH
Insolvenzverwalter
Henning Bungart

Veröffentlichungstext

Amtsgericht Essen, Aktenzeichen: 163 IN 96/23

In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen

der im Handelsregister des Amtsgerichts Essen unter HRB 8893 eingetragenen Elektro Brinkmann GmbH, Kupferdreher Str. 158, 45257 Essen, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Reinhard Götter, Kupferdreher Str. 158, 45257 Essen

Geschäftszweig: Der Handel mit Elektroartikeln aller Art sowie die Installation und Reparatur von Elektroanlagen und Fernsehantennen

ist am 11.09.2023, um 10:41 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Rechtsanwalt Henning Bungart, Alfredstr. 102, 45131 Essen bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Schuldnerin werden untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).

163 IN 96/23
Amtsgericht Essen, 11.09.2023

Verfahrensverlauf

  1. Vergütungsfestsetzung · vorläufige Verwaltung
  2. Eröffnung des Verfahrens
  3. Sicherungsmaßnahme