Eröffnung des Verfahrens

ELECNET GmbH

Dietzenbach

Das Amtsgericht Offenbach am Main hat über das Vermögen der ELECNET GmbH das Insolvenzverfahren eröffnet. Veröffentlicht am 04.05.2026, Aktenzeichen 8 IN 184/26.

Insolvenzgericht
Amtsgericht Offenbach am Main
Aktenzeichen
8 IN 184/26
Registerbezug
Offenbach am Main, HRB 56615
Bundesland
Hessen
Veröffentlichung
04.05.2026
Rechtsform
GmbH
Insolvenzverwalter
Dr. Johannes Hancke

Veröffentlichungstext

8 IN 184/26
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der

ELECNET GmbH, Waldstraße 23, 63128 Dietzenbach (AG Offenbach am Main , HRB 56615),
vertreten durch:
Dr. Peter Raue, Neustadter Straße 10a, 67117 Limburgerhof, (Geschäftsführer),

Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte Ambrozic & Kollegen, Schlichterstraße 18, 65185 Wiesbaden,

wird heute um 10:30 Uhr das Insolvenzverfahren gemäß §§ 2, 3, 11, 16ff InsO wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung eröffnet.

Zum Insolvenzverwalter wird bestellt:

Rechtsanwalt Dr. Johannes Hancke, HEZEL HANCKE PARTNER Rechtsanwälte Partnerschaft m, Thurn-und-Taxis-Platz 6, 60313 Frankfurt am Main, Tel.: 069 34867658, Fax: 069 34867687.

Der Schuldnerin wird die Verfügung über ihr gegenwärtiges und zukünftiges Vermögen für die Dauer des Insolvenzverfahrens verboten und dem Insolvenzverwalter übertragen. Schuldbefreiende Leistungen an die Schuldnerin können nach dem Eröffnungszeitpunkt nicht mehr erfolgen, wird gleichwohl an die Schuldnerin geleistet und gelangen die Mittel nicht zur Masse, besteht die Gefahr der nochmaligen Leistungsverpflichtung gegenüber dem Insolvenzverwalter.

Rechtsmittelbelehrung

Diese Entscheidung kann durch die Schuldnerin mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Offenbach, Kaiserstraße 16-18, 63065 Offenbach am Main einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde soll begründet werden.

Amtsgericht Offenbach am Main, den 01.05.2026

Verfahrensverlauf

  1. Insolvenzbekanntmachung
  2. Eröffnung des Verfahrens
  3. Eröffnung des Verfahrens
  4. Sicherungsmaßnahme