Vergütungsfestsetzung
Elch Graphics Digitale- und Printmedien GmbH & Co. KG
Berlin
Das Amtsgericht Charlottenburg (Berlin) hat zur Elch Graphics Digitale- und Printmedien GmbH & Co. KG eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 01.06.2026, Aktenzeichen 36e IN 2219/22.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Charlottenburg (Berlin)
- Aktenzeichen
- 36e IN 2219/22
- Registerbezug
- Berlin, HRB 88175
- Bundesland
- Berlin
- Veröffentlichung
- 01.06.2026
- Rechtsform
- GmbH & Co. KG
- Branchenindikator
- Medien & Marketing (nur Firmennamensignal)
Veröffentlichungstext
36e IN 2219/22
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Elch Graphics Beteiligungs GmbH, Saarbrücker Straße 18, 10405 Berlin, vertreten durch den Geschäftsführer Ingo Gunnar Goessgen
Registergericht: Amtsgericht Charlottenburg Handelsregister Register-Nr.: HRB 88175
- Schuldnerin -
hat der Insolvenzverwalter mit Antrag vom 19.02.206 die Regelvergütung gemäß § 2 InsVV und die Auslagen gemäß § 8 InsVV zzgl. der Kosten für die übertragenden Zustellungen aufgrund eines der Insolvenzverwaltung unterliegenden Vermögenswertes in Höhe von BETRAG Euro nebst Umsatzsteuer gem. § 7 InsVV in der derzeit gültigen Höhe von 19 % beantragt.
Es wurden keine Zuschläge beantragt.
Der vollständige Antrag kann durch Verfahrensbeteiligte auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Die Insolvenzgläubiger erhalten Gelegenheit binnen 2 Wochen ab Veröffentlichung Einwendungen schriftlich beim Insolvenzgericht einzureichen.
Amtsgericht Charlottenburg - Insolvenzgericht - 28.05.2026
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Elch Graphics Beteiligungs GmbH, Saarbrücker Straße 18, 10405 Berlin, vertreten durch den Geschäftsführer Ingo Gunnar Goessgen
Registergericht: Amtsgericht Charlottenburg Handelsregister Register-Nr.: HRB 88175
- Schuldnerin -
hat der Insolvenzverwalter mit Antrag vom 19.02.206 die Regelvergütung gemäß § 2 InsVV und die Auslagen gemäß § 8 InsVV zzgl. der Kosten für die übertragenden Zustellungen aufgrund eines der Insolvenzverwaltung unterliegenden Vermögenswertes in Höhe von BETRAG Euro nebst Umsatzsteuer gem. § 7 InsVV in der derzeit gültigen Höhe von 19 % beantragt.
Es wurden keine Zuschläge beantragt.
Der vollständige Antrag kann durch Verfahrensbeteiligte auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Die Insolvenzgläubiger erhalten Gelegenheit binnen 2 Wochen ab Veröffentlichung Einwendungen schriftlich beim Insolvenzgericht einzureichen.
Amtsgericht Charlottenburg - Insolvenzgericht - 28.05.2026