Schlusstermin
Elbflorenz Finanz GmbH
Dresden
Das Amtsgericht Dresden hat zur Elbflorenz Finanz GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 15.04.2026, Aktenzeichen 541 IN 1091/22.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Dresden
- Aktenzeichen
- 541 IN 1091/22
- Registerbezug
- Dresden, HRB 39403
- Bundesland
- Sachsen
- Veröffentlichung
- 15.04.2026
- Rechtsform
- GmbH
Veröffentlichungstext
Amtsgericht Dresden - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 541 IN 1091/22
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Elbflorenz Finanz GmbH, Löbtauer Straße 52, 01159 Dresden, Amtsgericht Dresden , HRB 39403
vertreten durch den Geschäftsführer Gabriel Steen
ergeht am 02.04.2026 nachfolgende Entscheidung:
1. Der Vornahme der Schlussverteilung durch den Insolvenzverwalter wird gemäß § 196 Abs. 2 InsO zugestimmt.
2. Im Rahmen des schriftlichen Schlusstermins erhalten die Beteiligten Gelegenheit, bis zum
03.06.2026
zu folgenden Punkten schriftlich gegenüber dem Insolvenzgericht Stellung zu nehmen:
|Schlussrechnung des Insolvenzverwalters
|Schlussverzeichnis der bei der Verteilung zu berücksichtigenden Forderungen
|Entscheidung der Gläubiger über nicht verwertbare Gegenstände der Insolvenzmasse.
Bei der Schlussverteilung zu berücksichtigen sind Forderungen in Höhe von 2.311,64 EUR. Zur Verteilung steht eine Masse von ca. 515,90 EUR zur Verfügung.
Der Schlussbericht, die Schlussrechnung und das Verteilungsverzeichnis können von den Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts eingesehen werden.
Aktenzeichen: 541 IN 1091/22
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Elbflorenz Finanz GmbH, Löbtauer Straße 52, 01159 Dresden, Amtsgericht Dresden , HRB 39403
vertreten durch den Geschäftsführer Gabriel Steen
ergeht am 02.04.2026 nachfolgende Entscheidung:
1. Der Vornahme der Schlussverteilung durch den Insolvenzverwalter wird gemäß § 196 Abs. 2 InsO zugestimmt.
2. Im Rahmen des schriftlichen Schlusstermins erhalten die Beteiligten Gelegenheit, bis zum
03.06.2026
zu folgenden Punkten schriftlich gegenüber dem Insolvenzgericht Stellung zu nehmen:
|Schlussrechnung des Insolvenzverwalters
|Schlussverzeichnis der bei der Verteilung zu berücksichtigenden Forderungen
|Entscheidung der Gläubiger über nicht verwertbare Gegenstände der Insolvenzmasse.
Bei der Schlussverteilung zu berücksichtigen sind Forderungen in Höhe von 2.311,64 EUR. Zur Verteilung steht eine Masse von ca. 515,90 EUR zur Verfügung.
Der Schlussbericht, die Schlussrechnung und das Verteilungsverzeichnis können von den Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts eingesehen werden.