Sicherungsmaßnahme

elbblut GmbH

Hamburg

Das Amtsgericht Hamburg hat zur elbblut GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 19.01.2026, Aktenzeichen 67b IN 298/25.

Insolvenzgericht
Amtsgericht Hamburg
Aktenzeichen
67b IN 298/25
Registerbezug
Hamburg, HRB 118104
Bundesland
Hamburg
Veröffentlichung
19.01.2026
Rechtsform
GmbH
Vorläufiger Insolvenzverwalter
Sascha Khan
Im Handelsregister seit
2011
Stammkapital
25.000 EUR (laut Handelsregister)
Unternehmensgegenstand
die Reprografie, insbesondere die originalgetreue Wiedergabe von zweidimensionalen Vorlagen (Buchseiten, Gemälde, Stiche etc.), Vervielfältigung von Druckerzeugnissen, die Konzeption, Herstellung und Lieferung von Druckerzeugnissen sowie der Betrieb einer Designagentur.

Was Sicherungsmaßnahmen bedeuten

Antragsverfahren
Dieser Beschluss betrifft das Antragsverfahren und vorläufige Sicherungsmaßnahmen; er ist selbst keine Verfahrenseröffnung. Ob später eröffnet wurde, ist anhand weiterer Bekanntmachungen zu prüfen.
Für Gläubiger
Forderungen werden in diesem Stadium noch nicht angemeldet. Ob Zahlungen an das Unternehmen nur noch mit Zustimmung oder an den vorläufigen Verwalter geleistet werden dürfen, ergibt sich aus dem Beschluss.
Für Beschäftigte
Die Anordnung vorläufiger Maßnahmen allein ist noch kein Insolvenzereignis nach § 165 SGB III. Neben Eröffnung und Abweisung mangels Masse kann unter den gesetzlichen Voraussetzungen auch eine vollständige Betriebseinstellung ein Insolvenzereignis sein. Fragen zur möglichen Vorfinanzierung und zum Antrag beantwortet die Agentur für Arbeit.

Allgemeine Hinweise, keine Rechtsberatung. Verfahrensschritte erklärt

Veröffentlichungstext

Amtsgericht Hamburg, Aktenzeichen: 67b IN 298/25

In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen

der im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRB 118104 eingetragenen elbblut GmbH, Sonninstraße 1, 20097 Hamburg, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Thomas Abercrombie,

Geschäftszweig: die Reprografie, insbesondere die originalgetreue Wiedergabe von zweidimensionalen Vorlagen (Buchseiten, Gemälde, Stiche etc.), Vervielfältigung von Druckerzeugnissen, die Konzeption,

ist am 19.01.2026, um 12:04 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):

Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Rechtsanwalt Sascha Khan, Büschstraße12, 20354 Hamburg bestellt.

Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Schuldnerin werden untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).

67b IN 298/25
Amtsgericht Hamburg, 19.01.2026

Verfahrensverlauf

  1. Vergütungsfestsetzung · vorläufige Verwaltung
  2. Eröffnung des Verfahrens
  3. Sicherungsmaßnahme
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