Schlusstermin
EKS Keller GmbH
Ottersweier
Das Amtsgericht Baden-Baden hat zur EKS Keller GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 01.10.2026, Aktenzeichen 11 IN 176/23.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Baden-Baden
- Aktenzeichen
- 11 IN 176/23
- Registerbezug
- Mannheim, HRB 210940
- Bundesland
- Baden-Württemberg
- Veröffentlichung
- 01.10.2026
- Rechtsform
- GmbH
Veröffentlichungstext
11 IN 176/23
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
EKS Keller GmbH, Seebühlstraße 7, 77833 Ottersweier, vertreten durch den Geschäftsführer Patrick Hans Wilhelm Schell
Registergericht: Amtsgericht Mannheim Registergericht Register-Nr.: HRB 210940
- Schuldnerin -
hat das Amtsgericht Baden-Baden am 30.09.2026 beschlossen:
Die Durchführung des Schlusstermins im schriftlichen Verfahren wird angeordnet (§§ 196, 197 InsO).
Die Beteiligten erhalten Gelegenheit bis zum 24.11.2026 zu folgenden Punkten schriftlich Stellung zu nehmen:
1. Schlussrechnung und Vergütungsantrag des Insolvenzverwalters; die Unterlagen sind zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Baden-Baden, Zimmer 207 - 209, nach telefonischer Terminvereinbarung niedergelegt;
2. Anhörung bezüglich der beabsichtigten Einstellung des Verfahrens nach Anzeige der Masseunzulänglichkeit gemäß § 211 InsO. Die Einstellung unterbleibt, wenn ein ausreichender Geldbetrag vorgeschlossen wird. Dieser beträgt voraussichtlich 61.320,45 €. Die Bereitschaft zur Zahlung ist innerhalb der oben gesetzten Frist anzuzeigen.
3. Antrag des Insolvenzverwalters, den Insolvenzbeschlag
- für Ansprüche aus der Lebensversicherung aus der zu Gunsten ihres ehemaligen Gesellschafters und Geschäftsführers abgeschlossene Lebensversicherung, aufrecht zu erhalten. Daraus fließt derzeit ein monatlicher Überhang in Höhe von 107,74 EUR zur Masse, weil die monatlichen Leistungen höher als die Versorgungszusage sind. Da in der Versicherung auch eine Todesfallleistung vereinbart wurde, die im Fall des Todes an die Masse ausbezahlt würde, war es nicht möglich, dem Berechtigten einen Vergleich anzubieten. Die Versicherung bleibt daher bestehen und die laufenden monatlichen Zahlungen fließen weiter zur Masse, wobei die Todesfallleistung durch weitere Rentenzahlungen abschmelzen wird;
- sowie für Quotenzahlungen auf die im Insolvenzverfahren der modular GmbH (Amtsgericht Offenburg, AZ 30 IN 254/23) zur Tabelle festgestellten Forderungen unter der lfd. Nr. 4 in Höhe von 639.847,13 € sowie unter der lfd. Nr. 6 in Höhe von 119.800,00 € aufrecht zu erhalten (BGH Urteil vom 27.02.2019 - IX ZR 47/18).
Die Schlussanhörung ersetzt den Schlusstermin. Stellungnahmen und Anträge, die nach dem oben genannten Zeitpunkt eingehen, können nicht mehr in die Entscheidung einbezogen werden.
Amtsgericht Baden-Baden, den 30.09.2026
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
EKS Keller GmbH, Seebühlstraße 7, 77833 Ottersweier, vertreten durch den Geschäftsführer Patrick Hans Wilhelm Schell
Registergericht: Amtsgericht Mannheim Registergericht Register-Nr.: HRB 210940
- Schuldnerin -
hat das Amtsgericht Baden-Baden am 30.09.2026 beschlossen:
Die Durchführung des Schlusstermins im schriftlichen Verfahren wird angeordnet (§§ 196, 197 InsO).
Die Beteiligten erhalten Gelegenheit bis zum 24.11.2026 zu folgenden Punkten schriftlich Stellung zu nehmen:
1. Schlussrechnung und Vergütungsantrag des Insolvenzverwalters; die Unterlagen sind zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Baden-Baden, Zimmer 207 - 209, nach telefonischer Terminvereinbarung niedergelegt;
2. Anhörung bezüglich der beabsichtigten Einstellung des Verfahrens nach Anzeige der Masseunzulänglichkeit gemäß § 211 InsO. Die Einstellung unterbleibt, wenn ein ausreichender Geldbetrag vorgeschlossen wird. Dieser beträgt voraussichtlich 61.320,45 €. Die Bereitschaft zur Zahlung ist innerhalb der oben gesetzten Frist anzuzeigen.
3. Antrag des Insolvenzverwalters, den Insolvenzbeschlag
- für Ansprüche aus der Lebensversicherung aus der zu Gunsten ihres ehemaligen Gesellschafters und Geschäftsführers abgeschlossene Lebensversicherung, aufrecht zu erhalten. Daraus fließt derzeit ein monatlicher Überhang in Höhe von 107,74 EUR zur Masse, weil die monatlichen Leistungen höher als die Versorgungszusage sind. Da in der Versicherung auch eine Todesfallleistung vereinbart wurde, die im Fall des Todes an die Masse ausbezahlt würde, war es nicht möglich, dem Berechtigten einen Vergleich anzubieten. Die Versicherung bleibt daher bestehen und die laufenden monatlichen Zahlungen fließen weiter zur Masse, wobei die Todesfallleistung durch weitere Rentenzahlungen abschmelzen wird;
- sowie für Quotenzahlungen auf die im Insolvenzverfahren der modular GmbH (Amtsgericht Offenburg, AZ 30 IN 254/23) zur Tabelle festgestellten Forderungen unter der lfd. Nr. 4 in Höhe von 639.847,13 € sowie unter der lfd. Nr. 6 in Höhe von 119.800,00 € aufrecht zu erhalten (BGH Urteil vom 27.02.2019 - IX ZR 47/18).
Die Schlussanhörung ersetzt den Schlusstermin. Stellungnahmen und Anträge, die nach dem oben genannten Zeitpunkt eingehen, können nicht mehr in die Entscheidung einbezogen werden.
Amtsgericht Baden-Baden, den 30.09.2026