Forderungsprüfung
EK Invest Immobilienentwicklungs- und Handelsgesellschaft mbH
Stahnsdorf
Das Amtsgericht Potsdam hat zur EK Invest Immobilienentwicklungs- und Handelsgesellschaft mbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 11.07.2024, Aktenzeichen 6.70 IN 19/23.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Potsdam
- Aktenzeichen
- 6.70 IN 19/23
- Registerbezug
- Potsdam, HRB 30403 P
- Bundesland
- Brandenburg
- Veröffentlichung
- 11.07.2024
- Rechtsform
- e.K.
- Branchenindikator
- Immobilien (nur Firmennamensignal)
Veröffentlichungstext
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der
EK Invest Immobilienentwicklungs- und Handelsgesellschaft mbH (Registergericht: AG Potsdam HRB 30403 P), Goldammerweg 3, 14532 Stahnsdorf, vertreten durch die Geschäftsführerin Frau Elisa Wegener
wurde gemäß § 177 Abs. 1 Satz 2 InsO die Prüfung der nachträglich angemeldeten Forderungen im schriftlichen Verfahren angeordnet.
Die Tabelle mit den zu prüfenden Forderungen liegt zur Einsichtnahme der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Potsdam, Justizzentrum, Jägerallee 10-12, 14469 Potsdam aus. Der schriftliche Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine zu prüfende Forderung bestreitet, muss bis zum 21.08.2024 (Prüfungsstichtag) bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Rang oder ihrem Betrag bestritten wird. Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, werden über das Prüfungsergebnis nicht benachrichtigt.
Amtsgericht Potsdam, 10. Juli 2024, 6.70 IN 19/23
EK Invest Immobilienentwicklungs- und Handelsgesellschaft mbH (Registergericht: AG Potsdam HRB 30403 P), Goldammerweg 3, 14532 Stahnsdorf, vertreten durch die Geschäftsführerin Frau Elisa Wegener
wurde gemäß § 177 Abs. 1 Satz 2 InsO die Prüfung der nachträglich angemeldeten Forderungen im schriftlichen Verfahren angeordnet.
Die Tabelle mit den zu prüfenden Forderungen liegt zur Einsichtnahme der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Potsdam, Justizzentrum, Jägerallee 10-12, 14469 Potsdam aus. Der schriftliche Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine zu prüfende Forderung bestreitet, muss bis zum 21.08.2024 (Prüfungsstichtag) bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Rang oder ihrem Betrag bestritten wird. Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, werden über das Prüfungsergebnis nicht benachrichtigt.
Amtsgericht Potsdam, 10. Juli 2024, 6.70 IN 19/23