Aufhebung des Verfahrens
Eisele GmbH Crane & Engineering Group
Maintal
Das Amtsgericht Delmenhorst hat zur Eisele GmbH Crane & Engineering Group eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 07.10.2026, Aktenzeichen 12 IN 147/25.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Delmenhorst
- Aktenzeichen
- 12 IN 147/25
- Registerbezug
- Hanau, HRB 100052
- Bundesland
- Niedersachsen
- Veröffentlichung
- 07.10.2026
- Rechtsform
- GmbH
- Im Handelsregister seit
- 2024
- Stammkapital
- 300.000 EUR (laut Handelsregister)
- Unternehmensgegenstand
- die Durchführung von Kran- und Transportdienstleistungen, Industriemontagen und das damit verbundene Engineering sowie die damit verbundene Planung und Logistik. Die Projektierung und Montage bzw. Demontage von Anlagen sowie industriellen Bauwerken jeglicher Dimension und Größenordnung und die Durchführung aller damit verbundenen Transportarbeiten zu Lande, zu Wasser und in der Luft sowie die Verm …
Veröffentlichungstext
12 IN 147/25 : In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Eisele GmbH Crane & Engineering Group, Gutenbergtraße 5, 63477 Maintal (AG Hanau, HRB 100052), vertr. d.: Daniel Janssen, Goldbergsweg 55, 27801 Dötlingen, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:
Die Anordnung des mündlichen Verfahrens wird aufgehoben (§ 5 Abs. 2 InsO).
Der Schuldnerin, dem Insolvenzverwalter und den Insolvenzgläubigern wird vor der Entscheidung des Insolvenzgerichts über den Vergütungsantrag des Gläubigerausschussmitglieds Bundesagentur für Arbeit - Agentur für Arbeit Bremen-Bremerhaven vertreten durch Frau Simone Toplarski Gelegenheit zur schriftlichen Stellungnahme innerhalb einer Frist von 2 Wochen ab Wirksamwerden der Bekanntmachung dieses Beschlusses (§ 9 Abs. 1 S. 3 InsO) gegeben.
Der vollständige Antrag liegt auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsichtnahme aus.
Amtsgericht Delmenhorst, 25.09.2026
Die Anordnung des mündlichen Verfahrens wird aufgehoben (§ 5 Abs. 2 InsO).
Der Schuldnerin, dem Insolvenzverwalter und den Insolvenzgläubigern wird vor der Entscheidung des Insolvenzgerichts über den Vergütungsantrag des Gläubigerausschussmitglieds Bundesagentur für Arbeit - Agentur für Arbeit Bremen-Bremerhaven vertreten durch Frau Simone Toplarski Gelegenheit zur schriftlichen Stellungnahme innerhalb einer Frist von 2 Wochen ab Wirksamwerden der Bekanntmachung dieses Beschlusses (§ 9 Abs. 1 S. 3 InsO) gegeben.
Der vollständige Antrag liegt auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsichtnahme aus.
Amtsgericht Delmenhorst, 25.09.2026