Sicherungsmaßnahme
egsSoft GmbH
Solingen
Das Amtsgericht Wuppertal hat zur egsSoft GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 24.03.2026, Aktenzeichen 512 IN 64/26.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Wuppertal
- Aktenzeichen
- 512 IN 64/26
- Registerbezug
- Wuppertal, HRB 13257
- Bundesland
- Nordrhein-Westfalen
- Veröffentlichung
- 24.03.2026
- Rechtsform
- GmbH
Veröffentlichungstext
Amtsgericht Wuppertal, Aktenzeichen: 512 IN 64/26
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Wuppertal unter HRB 13257 eingetragenen egsSoft GmbH, Kottendorfer Str. 21, 42697 Solingen, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Florian Ring, Kottendorfer Str. 21, 42697 Solingen
ist am 24.03.2026, um 08:27 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Dr. Georg Faude, Louise- Dumont-Str. 5, 40211 Düsseldorf bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Schuldnerin werden untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).
512 IN 64/26
Amtsgericht Wuppertal, 24.03.2026
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Wuppertal unter HRB 13257 eingetragenen egsSoft GmbH, Kottendorfer Str. 21, 42697 Solingen, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Florian Ring, Kottendorfer Str. 21, 42697 Solingen
ist am 24.03.2026, um 08:27 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Dr. Georg Faude, Louise- Dumont-Str. 5, 40211 Düsseldorf bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Schuldnerin werden untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).
512 IN 64/26
Amtsgericht Wuppertal, 24.03.2026