Sicherungsmaßnahme

EGE GmbH

Wurster Nordseeküste

Das Amtsgericht Cuxhaven hat zur EGE GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 06.05.2021, Aktenzeichen 12 IN 13/21.

Insolvenzgericht
Amtsgericht Cuxhaven
Aktenzeichen
12 IN 13/21
Registerbezug
Tostedt, HRB 207313
Bundesland
Niedersachsen
Veröffentlichung
06.05.2021
Rechtsform
GmbH
Insolvenzverwalter
Dr. Matthias Wolgast

Veröffentlichungstext

12 IN 13/21: In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der EGE GmbH,
Amselweg 4, 27639 Wurster Nordseeküste (AG Tostedt, HRB 207313), vertr. d.:
Heinz Erich Streblow, Kulbeweg 28, 13587 Berlin, (Geschäftsführer), ist am
05.05.2021 um 12:00 Uhr ein allgemeines Verfügungsverbot erlassen sowie die
vorläufige Verwaltung des Vermögens der Antragsgegnerin angeordnet worden. Zum
vorläufigen Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Dr. Matthias Wolgast,
Moorfuhrtweg 11, 22301 Hamburg, Tel.: 040-65052590, Fax: 040-650525959, E-Mail:
mail2@muenzel-boehm.de bestellt worden.

Die Schuldner der Antragsgegnerin werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung
des Beschlusses zu leisten (§ 23 Abs. 1 S. 3 InsO).

Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts
eingesehen werden.

Rechtsmittelbelehrung

Diese Entscheidung kann durch die Antragsgegnerin mit der sofortigen Beschwerde
angefochten werden. Darüber hinaus kann, wenn nach Art. 5 Abs. 1 der Verordnung
(EU) 2015/848 das Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung
des Hauptinsolvenzverfahrens gerügt werden soll, die sofortige Beschwerde auch
von jedem Gläubiger eingelegt werden.

Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Cuxhaven,
Postfach 102, 27451 Cuxhaven einzulegen.

Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung.
Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt
sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen
sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den
Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.

Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g.
Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden
Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den
Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder
seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung
des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde
gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil
angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.

Die Beschwerde soll begründet werden.

Amtsgericht Cuxhaven, 05.05.2021

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Verfahrensverlauf

  1. Vergütungsfestsetzung · vorläufige Verwaltung
  2. Eröffnung des Verfahrens
  3. Sicherungsmaßnahme