Sicherungsmaßnahme
efkes energy gmbh
Willich
Das Amtsgericht Krefeld hat zur efkes energy gmbh eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 07.01.2019, Aktenzeichen 96 IN 46/18.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Krefeld
- Aktenzeichen
- 96 IN 46/18
- Registerbezug
- Krefeld, HRB HRB 11520
- Bundesland
- Nordrhein-Westfalen
- Veröffentlichung
- 07.01.2019
- Rechtsform
- GmbH
- Insolvenzverwalter
- Dr. Claus-Peter Kruth
Veröffentlichungstext
Amtsgericht Krefeld, Aktenzeichen: 96 IN 46/18
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Krefeld unter HRB 11520 eingetragenen
efkes energy gmbh, Schmelzerstraße 25, 47877 Willich, gesetzlich vertreten
durch den Geschäftsführer Herrn Dipl.-Ing. Reinhard Wilhelm Efkes, Opalstraße
35, 47877 Willich Geschäftszweig: Entwicklung und Realisierung von Projekten
zur Energieversorgung und Energieeinsparung
ist am 07.01.2019, um 11:00 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Rechtsanwalt Dr. Claus-Peter Kruth,
Kennedydamm 24, 40476 Düsseldorf bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit
Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2.
Alt. InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die
Schuldnerin zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt,
Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie
eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur
noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
96 IN 46/18
Amtsgericht Krefeld, 07.01.2019
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Krefeld unter HRB 11520 eingetragenen
efkes energy gmbh, Schmelzerstraße 25, 47877 Willich, gesetzlich vertreten
durch den Geschäftsführer Herrn Dipl.-Ing. Reinhard Wilhelm Efkes, Opalstraße
35, 47877 Willich Geschäftszweig: Entwicklung und Realisierung von Projekten
zur Energieversorgung und Energieeinsparung
ist am 07.01.2019, um 11:00 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Rechtsanwalt Dr. Claus-Peter Kruth,
Kennedydamm 24, 40476 Düsseldorf bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit
Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2.
Alt. InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die
Schuldnerin zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt,
Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie
eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur
noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
96 IN 46/18
Amtsgericht Krefeld, 07.01.2019