Insolvenzbekanntmachung

EFFKOM GmbH & Co. KG

Leipzig

Das Amtsgericht Leipzig hat zur EFFKOM GmbH & Co. KG eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 13.02.2026, Aktenzeichen 401 IN 1855/25.

Insolvenzgericht
Amtsgericht Leipzig
Aktenzeichen
401 IN 1855/25
Registerbezug
Leipzig, HRB 18346
Bundesland
Sachsen
Veröffentlichung
13.02.2026
Rechtsform
GmbH & Co. KG

Veröffentlichungstext

Amtsgericht Leipzig - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 401 IN 1855/25

In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen der EFFKOM GmbH & Co. KG, Stallbaumstraße 11, 04155 Leipzig, Amtsgericht Leipzig , HRA 18346
vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin IMS Immobilien-Management Sachsen Verwaltungs GmbH; d. vertreten durch die Geschäftsführerin Sophie Alpatskaia

ergeht am 10.02.2026 nachfolgende Entscheidung:

Der Beschluss vom 25.09.2025, mit dem u.a. die vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet wurde, wird im Rubrum dahingehend berichtigt, dass die Registernummer der Schuldnerin beim Amtsgericht Leipzig

HRA 18346

lautet.

Rechtsbehelfsbelehrung:

Gegen diese Entscheidung findet die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) statt.

Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem

Amtsgericht Leipzig
Bernhard-Göring-Straße 64
04275 Leipzig

oder bei dem
Landgericht Leipzig
Harkortstraße 9
04107 Leipzig

einzulegen.

Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung, spätestens mit dem Ablauf von fünf Monaten nach Verkündung oder Erlass der Entscheidung.

Die Beschwerde wird durch Einreichung einer Beschwerdeschrift oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle eingelegt. Die Beschwerde kann zur Niederschrift eines anderen Amtsgerichts erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn die Niederschrift rechtzeitig bei einem der oben genannten Gerichte eingeht.

Die Beschwerde muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt wird.

Die Beschwerde soll begründet werden.

Die Beschwerde kann auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht gemäß §§ 2 und 5 der Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung (ERVV) geeignet sein.
Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht. Rechtsbehelfe, die durch einen Rechtsanwalt, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument einzureichen. Das elektronische Dokument muss
1. mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein und gemäß § 4 ERVV übermittelt werden, wobei mehrere elektronische Dokumente nicht mit einer gemeinsamen qualifizierten elektronischen Signatur übermittelt werden dürfen, oder
2. von der verantwortenden Person signiert und auf einem der sicheren Übermittlungswege, die in § 130a Abs. 4 der Zivilprozessordnung abschließend aufgeführt sind, eingereicht werden.
Informationen hierzu können über das Internetportal https://justiz.de/laender-bund-europa/elektronische_kommunikation/index.php aufgerufen werden.

Verfahrensverlauf

  1. Abweisung mangels Masse
  2. Insolvenzbekanntmachung
  3. Sicherungsmaßnahme