Forderungsprüfung
efc plasma GmbH
Ingolstadt
Das Amtsgericht Ingolstadt hat zur efc plasma GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 02.07.2026, Aktenzeichen IN 125/21.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Ingolstadt
- Aktenzeichen
- IN 125/21
- Registerbezug
- Ingolstadt, HRB 5574
- Bundesland
- Bayern
- Veröffentlichung
- 02.07.2026
- Rechtsform
- GmbH
Veröffentlichungstext
IN 125/21
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
efc plasma GmbH, Schütterlettenweg 6, 85053 Ingolstadt, vertreten durch den Geschäftsführer Schneider Marcus
Registergericht: Amtsgericht Ingolstadt Register-Nr.: HRB 5574
- Schuldnerin -
1. Die Prüfung der nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderung (§ 38 InsO) Tabellenblattnummer 2 erfolgt im schriftlichen Verfahren.
2. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 27.08.2026 der Forderungsanmeldung schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft.
Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten als festgestellt.
Amtsgericht Ingolstadt - Insolvenzgericht - 02.07.2026
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
efc plasma GmbH, Schütterlettenweg 6, 85053 Ingolstadt, vertreten durch den Geschäftsführer Schneider Marcus
Registergericht: Amtsgericht Ingolstadt Register-Nr.: HRB 5574
- Schuldnerin -
1. Die Prüfung der nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderung (§ 38 InsO) Tabellenblattnummer 2 erfolgt im schriftlichen Verfahren.
2. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 27.08.2026 der Forderungsanmeldung schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft.
Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten als festgestellt.
Amtsgericht Ingolstadt - Insolvenzgericht - 02.07.2026