Sicherungsmaßnahme
EDY Food GmbH
Köln
Das Amtsgericht Köln hat zur EDY Food GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 23.06.2026, Aktenzeichen 70c IN 128/26.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Köln
- Aktenzeichen
- 70c IN 128/26
- Registerbezug
- Köln, HRB 94215
- Bundesland
- Nordrhein-Westfalen
- Veröffentlichung
- 23.06.2026
- Rechtsform
- GmbH
- Insolvenzverwalter
- Thomas Ellrich
Veröffentlichungstext
Amtsgericht Köln, Aktenzeichen: 70c IN 128/26
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Köln unter HRB 94215 eingetragenen EDY Food GmbH, Marktstr. 10 AU 11, 50968 Köln, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Duran Yarar
ist am 23.06.2026, um 09:37 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Rechtsanwalt Thomas Ellrich, Hohenzollernring 72, 50672 Köln bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Schuldnerin werden untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).
70c IN 128/26
Amtsgericht Köln, 23.06.2026
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Köln unter HRB 94215 eingetragenen EDY Food GmbH, Marktstr. 10 AU 11, 50968 Köln, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Duran Yarar
ist am 23.06.2026, um 09:37 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Rechtsanwalt Thomas Ellrich, Hohenzollernring 72, 50672 Köln bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Schuldnerin werden untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).
70c IN 128/26
Amtsgericht Köln, 23.06.2026