Forderungsprüfung
EDO Bauleistung GmbH
Berlin
Das Amtsgericht Charlottenburg (Berlin) hat zur EDO Bauleistung GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 22.04.2026, Aktenzeichen 36e IN 2010/24.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Charlottenburg (Berlin)
- Aktenzeichen
- 36e IN 2010/24
- Registerbezug
- Berlin, HRB 235712
- Bundesland
- Berlin
- Veröffentlichung
- 22.04.2026
- Rechtsform
- GmbH
Veröffentlichungstext
36e IN 2010/24
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
EDO Bauleistung GmbH, ehemals geschäftsansässig: Landsberger Allee 548, 12681 Berlin, vertreten durch den Geschäftsführer Ivan Dukic,
Register-Nr.: HRB 235712
- Schuldnerin -
1. Die Prüfung der bis 16.04.2026 nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) Tabellenblattnummer 6-7 erfolgt im schriftlichen Verfahren.
2. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 13.05.2026 den Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft.
Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten als festgestellt.
Amtsgericht Charlottenburg - Insolvenzgericht - 16.04.2026
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
EDO Bauleistung GmbH, ehemals geschäftsansässig: Landsberger Allee 548, 12681 Berlin, vertreten durch den Geschäftsführer Ivan Dukic,
Register-Nr.: HRB 235712
- Schuldnerin -
1. Die Prüfung der bis 16.04.2026 nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) Tabellenblattnummer 6-7 erfolgt im schriftlichen Verfahren.
2. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 13.05.2026 den Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft.
Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten als festgestellt.
Amtsgericht Charlottenburg - Insolvenzgericht - 16.04.2026