Sicherungsmaßnahme

EDI Bau UG (haftungsbeschränkt)

Paderborn

Das Amtsgericht Bielefeld hat zur EDI Bau UG (haftungsbeschränkt) eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 16.06.2026, Aktenzeichen 43 IN 455/26.

Insolvenzgericht
Amtsgericht Bielefeld
Aktenzeichen
43 IN 455/26
Registerbezug
Paderborn, HRB 17349
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Veröffentlichung
16.06.2026
Rechtsform
UG (haftungsbeschränkt)
Insolvenzverwalter
Dr. Romy Metzger

Veröffentlichungstext

Amtsgericht Bielefeld, Aktenzeichen: 43 IN 455/26

In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen

der im Register des Amtsgerichts Paderborn unter HRB 17349 eingetragenen EDI Bau UG (haftungsbeschränkt), Morseweg 6, 33334 Gütersloh, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführerin Frau Fatime Baftiri, Morseweg 6, 33334 Gütersloh

Geschäftszweig: Innen- und Außenputzarbeiten inkl. WDVS, Stuckateurarbeiten und Gebäudereinigung

ist am 13.06.2026, um 14:58 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zur vorläufigen Insolvenzverwalterin wird Rechtsanwältin Dr. Romy Metzger, Am Lenkwerk 9, 33609 Bielefeld bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung der vorläufigen Insolvenzverwalterin wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Die vorläufige Insolvenzverwalterin wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Schuldnerin werden untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).

43 IN 455/26
Amtsgericht Bielefeld, 13.06.2026

Verfahrensverlauf

  1. Masseunzulänglichkeit
  2. Eröffnung des Verfahrens
  3. Sicherungsmaßnahme