Vergütungsfestsetzung · vorläufige Verwaltung
Edgar Roscher GmbH & Co. KG Textilfärberei-Buntgarne
Happurg
Das Amtsgericht Nürnberg hat zur Edgar Roscher GmbH & Co. KG Textilfärberei-Buntgarne eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 23.09.2026, Aktenzeichen IN 1333/23.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Nürnberg
- Aktenzeichen
- IN 1333/23
- Registerbezug
- Nürnberg, HRA 6595
- Bundesland
- Bayern
- Veröffentlichung
- 23.09.2026
- Rechtsform
- GmbH & Co. KG
Veröffentlichungstext
IN 1333/23
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Edgar Roscher GmbH & Co. KG Textilfärberei-Buntgarne, Hohenstädter Straße 53, 91230 Happurg, vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin Edgar Roscher Beteiligungs GmbH, diese vertreten durch den Geschäftsführer Krtèn Maik
Registergericht: Amtsgericht Nürnberg Registergericht Register-Nr.: HRA 6595
- Schuldnerin -
Das Gericht beabsichtigt über den Vergütungsantrag des vorläufigen Insolvenzverwalters vom 26.08.2026 (mit ergänzenden Ausführungen vom 17.09.2026) zu entscheiden. Vor der Entscheidung ist die Schuldnerin und die Gläubigerversammlung zu hören.
Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis einschließlich 12.10.2026 Einwendungen bzw. Anträge zur beantragten Vergütungsfestsetzung des vorläufigen Insolvenzverwalters vorzubringen.
In der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts können die Unterlagen zur beantragten Vergütungsfestsetzung eingesehen werden.
Amtsgericht Nürnberg - Insolvenzgericht - 22.09.2026
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Edgar Roscher GmbH & Co. KG Textilfärberei-Buntgarne, Hohenstädter Straße 53, 91230 Happurg, vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin Edgar Roscher Beteiligungs GmbH, diese vertreten durch den Geschäftsführer Krtèn Maik
Registergericht: Amtsgericht Nürnberg Registergericht Register-Nr.: HRA 6595
- Schuldnerin -
Das Gericht beabsichtigt über den Vergütungsantrag des vorläufigen Insolvenzverwalters vom 26.08.2026 (mit ergänzenden Ausführungen vom 17.09.2026) zu entscheiden. Vor der Entscheidung ist die Schuldnerin und die Gläubigerversammlung zu hören.
Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis einschließlich 12.10.2026 Einwendungen bzw. Anträge zur beantragten Vergütungsfestsetzung des vorläufigen Insolvenzverwalters vorzubringen.
In der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts können die Unterlagen zur beantragten Vergütungsfestsetzung eingesehen werden.
Amtsgericht Nürnberg - Insolvenzgericht - 22.09.2026