Forderungsprüfung
EDESSA Gastronomiebetriebe UG (haftungsbeschränkt)
Hannover
Das Amtsgericht Hannover hat zur EDESSA Gastronomiebetriebe UG (haftungsbeschränkt) eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 14.09.2023, Aktenzeichen 904 IN 347/21 - 6 -.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Hannover
- Aktenzeichen
- 904 IN 347/21 - 6 -
- Registerbezug
- Hannover, HRB 215735
- Bundesland
- Niedersachsen
- Veröffentlichung
- 14.09.2023
- Rechtsform
- UG (haftungsbeschränkt)
- Im Handelsregister seit
- 2017
- Stammkapital
- 500 EUR (laut Handelsregister)
- Unternehmensgegenstand
- Das Betreiben von Gastronomiebetrieben sowie die Beteiligung und die Übernahme der persönlichen Haftung und der Geschäftsführung bei Handelsgesellschaften.
- Branchenindikator
- Gastronomie & Hotellerie (nur Firmennamensignal)
Termine und Fristen
Termine als Kalenderdatei herunterladen
- Prüfungsstichtag (schriftliches Verfahren) (vorbei)
Automatisch aus dem Bekanntmachungstext ausgelesen. Maßgeblich sind der Originaltext und Mitteilungen von Gericht oder Verwaltung.
Veröffentlichungstext
904 IN 347/21 - 6 -: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der EDESSA Gastronomiebetriebe UG (haftungsbeschränkt), Gellertstraße 35, 30175 Hannover (AG Hannover, HRB 215735), vertr. d.: Yilmaz Özgül, Am Mittelfelde 70, 30519 Hannover, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:
Die Prüfung der nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen wird im schriftlichen Verfahren angeordnet (§ 177 Abs. 1 Satz 2 InsO).
Stichtag, der dem besonderen Prüfungstermin entspricht, wird auf den 16.10.2023 bestimmt.
Bis zu diesem Datum müssen Widersprüche gegen die nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen schriftlich bei Gericht eingegangen sein.
Die ergänzte Insolvenztabelle und die Anmeldungen nebst Urkunden werden eine Woche vor dem oben genannten Stichtag in der Geschäftsstelle zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Hannover, 04.09.2023
Die Prüfung der nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen wird im schriftlichen Verfahren angeordnet (§ 177 Abs. 1 Satz 2 InsO).
Stichtag, der dem besonderen Prüfungstermin entspricht, wird auf den 16.10.2023 bestimmt.
Bis zu diesem Datum müssen Widersprüche gegen die nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen schriftlich bei Gericht eingegangen sein.
Die ergänzte Insolvenztabelle und die Anmeldungen nebst Urkunden werden eine Woche vor dem oben genannten Stichtag in der Geschäftsstelle zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Hannover, 04.09.2023