Sicherungsmaßnahme

Edelstahlcenter Garbsen GmbH

Garbsen

Das Amtsgericht Hannover hat zur Edelstahlcenter Garbsen GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 11.12.2025, Aktenzeichen 904 IN 873/25 - 8 -.

Insolvenzgericht
Amtsgericht Hannover
Aktenzeichen
904 IN 873/25 - 8 -
Registerbezug
Hannover, HRB 111153
Bundesland
Niedersachsen
Veröffentlichung
11.12.2025
Rechtsform
GmbH
Vorläufiger Sachwalter
Björn von Gösseln
Im Handelsregister seit
2003
Stammkapital
303.000 EUR (laut Handelsregister)
Unternehmensgegenstand
Handel mit Edelstahlerzeugnissen. Die Gesellschaft darf andere Unternehmen gleicher oder ähnlicher Art übernehmen, sich an ihnen beteiligen und ihre Geschäfte führen.

Was Sicherungsmaßnahmen bedeuten

Antragsverfahren
Dieser Beschluss betrifft das Antragsverfahren und vorläufige Sicherungsmaßnahmen; er ist selbst keine Verfahrenseröffnung. Ob später eröffnet wurde, ist anhand weiterer Bekanntmachungen zu prüfen.
Für Gläubiger
Forderungen werden in diesem Stadium noch nicht angemeldet. Ob Zahlungen an das Unternehmen nur noch mit Zustimmung oder an den vorläufigen Verwalter geleistet werden dürfen, ergibt sich aus dem Beschluss.
Für Beschäftigte
Die Anordnung vorläufiger Maßnahmen allein ist noch kein Insolvenzereignis nach § 165 SGB III. Neben Eröffnung und Abweisung mangels Masse kann unter den gesetzlichen Voraussetzungen auch eine vollständige Betriebseinstellung ein Insolvenzereignis sein. Fragen zur möglichen Vorfinanzierung und zum Antrag beantwortet die Agentur für Arbeit.

Allgemeine Hinweise, keine Rechtsberatung. Verfahrensschritte erklärt

Veröffentlichungstext

904 IN 873/25 - 8 -: In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Edelstahlcenter Garbsen GmbH, Am Hechtkamp 3, 30827 Garbsen, DEUTSCHLAND (AG Hannover, HRB 111153), vertr. d.: Regina Stellmacher, Hannover, (Geschäftsführerin), ist am folgendes angeordnet worden:

Gemäß § 270a Abs. 1 InsO wird zum vorläufigen Sachwalter bestellt: Diplom-Ökonom Björn von Gösseln, Hohenzollernstraße 53, 30161 Hannover, Tel.: 0511 6968460, Fax: 0511 69684679.
Die Antragstellerin ist berechtigt, unter der Aufsicht des vorläufigen Sachwalters ihr Vermögen weiter zu verwalten und darüber zu verfügen.

Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.

Amtsgericht Hannover, 10.12.2025

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Verfahrensverlauf

  1. Eröffnung des Verfahrens
  2. Sicherungsmaßnahme
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