Sicherungsmaßnahme
Ecom Incubator GmbH
Monheim am Rhein
Das Amtsgericht Düsseldorf hat zur Ecom Incubator GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 14.06.2024, Aktenzeichen 504 IN 119/24.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Düsseldorf
- Aktenzeichen
- 504 IN 119/24
- Registerbezug
- Düsseldorf, HRB 101550
- Bundesland
- Nordrhein-Westfalen
- Veröffentlichung
- 14.06.2024
- Rechtsform
- GmbH
- Insolvenzverwalter
- Sinja Schlotter
Veröffentlichungstext
Amtsgericht Düsseldorf, Aktenzeichen: 504 IN 119/24
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Düsseldorf unter HRB 101550 eingetragenen Ecom Incubator GmbH, Rheinpromenade 11, 40789 Monheim am Rhein, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Philipp Wilhelm Rensen,
ist am 14.06.2024, um 08:33 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zur vorläufigen Insolvenzverwalterin wird Rechtsanwältin Sinja Schlotter, Königsallee 98 a, 40215 Düsseldorf bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung der vorläufigen Insolvenzverwalterin wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Die vorläufige Insolvenzverwalterin wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Schuldnerin werden untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).
§ Beschluss und Inhalt E-Akte an vorläufigen Insolvenzverwalter übersenden
504 IN 119/24
Amtsgericht Düsseldorf, 14.06.2024
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Düsseldorf unter HRB 101550 eingetragenen Ecom Incubator GmbH, Rheinpromenade 11, 40789 Monheim am Rhein, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Philipp Wilhelm Rensen,
ist am 14.06.2024, um 08:33 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zur vorläufigen Insolvenzverwalterin wird Rechtsanwältin Sinja Schlotter, Königsallee 98 a, 40215 Düsseldorf bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung der vorläufigen Insolvenzverwalterin wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Die vorläufige Insolvenzverwalterin wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Schuldnerin werden untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).
§ Beschluss und Inhalt E-Akte an vorläufigen Insolvenzverwalter übersenden
504 IN 119/24
Amtsgericht Düsseldorf, 14.06.2024