Insolvenzbekanntmachung
ECO-Messtechnik UG (haftungsbeschränkt) & Co. KG
Emden
Das Amtsgericht Aurich hat zur ECO-Messtechnik UG (haftungsbeschränkt) & Co. KG eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 20.10.2026, Aktenzeichen 9 IN 130/23.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Aurich
- Aktenzeichen
- 9 IN 130/23
- Registerbezug
- Aurich, HRA 202215
- Bundesland
- Niedersachsen
- Veröffentlichung
- 20.10.2026
- Rechtsform
- UG & Co. KG
Veröffentlichungstext
9 IN 130/23: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der ECO-Messtechnik UG (haftungsbeschränkt) & Co. KG, Kloster-Langen-Straße 22, 26723 Emden (AG Aurich, HRA 202215), vertr. d.: 1. ECO-Messtechnik Beteiligungs UG (haftungsbeschränkt), ebenda, (persönlich haftende Gesellschafterin), vertr. d.: 1.1. Ruzanna Sadkhyan (Geschäftsführerin), wurde beschlossen:
Termin zur besonderen Gläubigerversammlung wird bestimmt auf
Montag, 09.11.2026, 14:00 Uhr, Saal R02, Nebenstelle des Landgerichts, Burgstraße 55 / Ecke Schloßplatz, 26603 Aurich.
Der Termin dient der Beschlussfassung der Gläubiger über
" besonders bedeutsame Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters (§ 160 InsO), und zwar:
TOP 1:
Genehmigung zur Beauftragung der Firma LEGIAL AG als Prozessfinanzierer in einem möglichen Rechtsstreit gegenüber der früheren Geschäftsführerin Ruzanna Sadkyan
TOP 2:
Genehmigung zur Führung eines möglichen Rechtsstreits mit erheblichem Streitwert gegen die frühere Geschäftsführerin
TOP 3:
Abschluss von gerichtlichen oder außergerichtlichen Vergleichsabschlüssen nach Ermessen des Insolvenzverwalters
Hinweis:
Zustimmungen der Gläubiger zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen nach § 160 InsO gelten als erteilt, auch wenn eine einberufene Gläubigerversammlung nicht beschlussfähig ist.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsbehelfsbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der befristeten Erinnerung angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung.
Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Aurich, Schloßplatz 2, 26603 Aurich einzulegen.
Die Erinnerung kann durch Einreichung einer Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen. Die Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Aurich, 20.10.2026
Termin zur besonderen Gläubigerversammlung wird bestimmt auf
Montag, 09.11.2026, 14:00 Uhr, Saal R02, Nebenstelle des Landgerichts, Burgstraße 55 / Ecke Schloßplatz, 26603 Aurich.
Der Termin dient der Beschlussfassung der Gläubiger über
" besonders bedeutsame Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters (§ 160 InsO), und zwar:
TOP 1:
Genehmigung zur Beauftragung der Firma LEGIAL AG als Prozessfinanzierer in einem möglichen Rechtsstreit gegenüber der früheren Geschäftsführerin Ruzanna Sadkyan
TOP 2:
Genehmigung zur Führung eines möglichen Rechtsstreits mit erheblichem Streitwert gegen die frühere Geschäftsführerin
TOP 3:
Abschluss von gerichtlichen oder außergerichtlichen Vergleichsabschlüssen nach Ermessen des Insolvenzverwalters
Hinweis:
Zustimmungen der Gläubiger zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen nach § 160 InsO gelten als erteilt, auch wenn eine einberufene Gläubigerversammlung nicht beschlussfähig ist.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsbehelfsbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der befristeten Erinnerung angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung.
Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Aurich, Schloßplatz 2, 26603 Aurich einzulegen.
Die Erinnerung kann durch Einreichung einer Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen. Die Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Aurich, 20.10.2026