Sicherungsmaßnahme
eatclever UG (haftungsbeschränkt)
Hamburg
Das Amtsgericht Hamburg hat zur eatclever UG (haftungsbeschränkt) eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 05.01.2026, Aktenzeichen 67g IN 413/25.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Hamburg
- Aktenzeichen
- 67g IN 413/25
- Registerbezug
- Hamburg, HRB 136029
- Bundesland
- Hamburg
- Veröffentlichung
- 05.01.2026
- Rechtsform
- UG (haftungsbeschränkt)
- Insolvenzverwalter
- Dr. Sven-Holger Undritz
Veröffentlichungstext
Amtsgericht Hamburg, Aktenzeichen: 67g IN 413/25
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Register des Amtsgerichts Hamburg unter HRB 136029 eingetragenen eatclever UG (haftungsbeschränkt), Brandsende 2-4, 20095 Hamburg, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Samuel George Martin ,
Geschäftszweig: Gegenstand des Unternehmens ist die Erbringung von Dienstleistungen, insbesondere datenbasierter lnformationsleistungen, sowie die Vermittlung von Dienstleistungen über eine elektronische Plattform
ist am 02.01.2026, um 11:28 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Rechtsanwalt Dr. Sven-Holger Undritz, Valentinskamp 70, 20355 Hamburg bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Schuldnerin werden untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).
67g IN 413/25
Amtsgericht Hamburg, 02.01.2026
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Register des Amtsgerichts Hamburg unter HRB 136029 eingetragenen eatclever UG (haftungsbeschränkt), Brandsende 2-4, 20095 Hamburg, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Samuel George Martin ,
Geschäftszweig: Gegenstand des Unternehmens ist die Erbringung von Dienstleistungen, insbesondere datenbasierter lnformationsleistungen, sowie die Vermittlung von Dienstleistungen über eine elektronische Plattform
ist am 02.01.2026, um 11:28 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Rechtsanwalt Dr. Sven-Holger Undritz, Valentinskamp 70, 20355 Hamburg bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Schuldnerin werden untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).
67g IN 413/25
Amtsgericht Hamburg, 02.01.2026