Forderungsprüfung
Easy-Bau-Elemente GmbH
Simonsberg
Das Amtsgericht Flensburg hat zur Easy-Bau-Elemente GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 10.01.2025, Aktenzeichen 56 IN 132/23.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Flensburg
- Aktenzeichen
- 56 IN 132/23
- Registerbezug
- Flensburg, HRB 10850 FL
- Bundesland
- Schleswig-Holstein
- Veröffentlichung
- 10.01.2025
- Rechtsform
- GmbH
Veröffentlichungstext
56 IN 132/23
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Easy-Bau-Elemente GmbH, Osterkoogweg 3, 25813 Simonsberg, vertreten durch den Geschäftsführer Hans-Joachim Mannebach
Registergericht: Amtsgericht Flensburg Register-Nr.: HRB 10850 FL
- Schuldnerin -
1. Die Prüfung der nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderung (§ 38 InsO) Tabellenblattnummer 27 erfolgt im schriftlichen Verfahren.
2. Prüfungsstichtag, der dem besonderen Prüfungstermin entspricht, ist binnen 4 Wochen nach der Veröffentlichung.
Spätestens an diesem Tag muss der schriftliche Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine Forderung bestreitet, bei Gericht eingehen.
Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder Ihrem Rang bestritten wird.
Ein solcher Widerspruch kann mit einfacher E-Mail nicht wirksam abgegeben werden. Er kann formwirksam durch ein unterschriebenes Schreiben zu dem oben angegebenen Aktenzeichen oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle abgeben werden.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten als festgestellt.
Amtsgericht Flensburg - Insolvenzgericht - 03.01.2025
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Easy-Bau-Elemente GmbH, Osterkoogweg 3, 25813 Simonsberg, vertreten durch den Geschäftsführer Hans-Joachim Mannebach
Registergericht: Amtsgericht Flensburg Register-Nr.: HRB 10850 FL
- Schuldnerin -
1. Die Prüfung der nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderung (§ 38 InsO) Tabellenblattnummer 27 erfolgt im schriftlichen Verfahren.
2. Prüfungsstichtag, der dem besonderen Prüfungstermin entspricht, ist binnen 4 Wochen nach der Veröffentlichung.
Spätestens an diesem Tag muss der schriftliche Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine Forderung bestreitet, bei Gericht eingehen.
Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder Ihrem Rang bestritten wird.
Ein solcher Widerspruch kann mit einfacher E-Mail nicht wirksam abgegeben werden. Er kann formwirksam durch ein unterschriebenes Schreiben zu dem oben angegebenen Aktenzeichen oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle abgeben werden.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten als festgestellt.
Amtsgericht Flensburg - Insolvenzgericht - 03.01.2025