Sicherungsmaßnahme

EA GmbH & Co. KG

Waiblingen

Das Amtsgericht Stuttgart hat zur EA GmbH & Co. KG eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 21.09.2026, Aktenzeichen 8 IN 98/26.

Insolvenzgericht
Amtsgericht Stuttgart
Aktenzeichen
8 IN 98/26
Registerbezug
Stuttgart, HRA 738008
Bundesland
Baden-Württemberg
Veröffentlichung
21.09.2026
Rechtsform
GmbH & Co. KG

Was Sicherungsmaßnahmen bedeuten

Antragsverfahren
Dieser Beschluss betrifft das Antragsverfahren und vorläufige Sicherungsmaßnahmen; er ist selbst keine Verfahrenseröffnung. Ob später eröffnet wurde, ist anhand weiterer Bekanntmachungen zu prüfen.
Für Gläubiger
Forderungen werden in diesem Stadium noch nicht angemeldet. Ob Zahlungen an das Unternehmen nur noch mit Zustimmung oder an den vorläufigen Verwalter geleistet werden dürfen, ergibt sich aus dem Beschluss.
Für Beschäftigte
Die Anordnung vorläufiger Maßnahmen allein ist noch kein Insolvenzereignis nach § 165 SGB III. Neben Eröffnung und Abweisung mangels Masse kann unter den gesetzlichen Voraussetzungen auch eine vollständige Betriebseinstellung ein Insolvenzereignis sein. Fragen zur möglichen Vorfinanzierung und zum Antrag beantwortet die Agentur für Arbeit.

Allgemeine Hinweise, keine Rechtsberatung. Verfahrensschritte erklärt

Veröffentlichungstext

8 IN 98/26

In dem Verfahren über den Antrag

auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen d.
EA GmbH & Co. KG, Karl-Ziegler-Str. 102, 71336 Waiblingen, vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin EA Verwaltungs GmbH, Karl-Ziegler-Straße 102, 71336 Waiblingen, diese vertreten durch den Geschäftsführer Esat Agaj
Registergericht: Amtsgericht Stuttgart Registergericht Register-Nr.: HRA 738008
- Schuldnerin -

Die mit Beschluss vom 26.08.2026 angeordneten Sicherungsmaßnahmen gem. § 21 InsO werden aufgehoben.

Amtsgericht Stuttgart - Insolvenzgericht - 18.09.2026

Verfahrensverlauf

  1. Sicherungsmaßnahme
  2. Sicherungsmaßnahme
Monatsreport und Wochenüberblick kostenlos per E-Mail erhalten