Sicherungsmaßnahme
Spirit of Style GmbH
Köln
- Insolvenzgericht
- Köln
- Aktenzeichen
- 70k IN 220/26
- Registerbezug
- Köln, HRB 85521
- Bundesland
- Nordrhein-Westfalen
- Veröffentlichung
- 12.06.2026
- Rechtsform
- GmbH
- Insolvenzverwalter
- Rainer Frölich
Veröffentlichungstext
Amtsgericht Köln, Aktenzeichen: 70k IN 220/26
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Köln unter HRB 85521 eingetragenen Spirit of Style GmbH, Ringstr. 9 - 11, 50996 Köln, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Oleg Goutkin, Ringstr. 9 - 11, 50996 Köln
Geschäftszweig: der Im- und Export sowie der Vertrieb (auch Marketing und Olinevertrieb) von Waren aller Art, insbesondere von Textilien, Lederwaren und Accessoires.
ist am 11.06.2026, um 14:49 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Rechtsanwalt Rainer Frölich, Wankelstraße 9, 50996 Köln bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Schuldnerin werden untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).
70k IN 220/26
Amtsgericht Köln, 11.06.2026
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Köln unter HRB 85521 eingetragenen Spirit of Style GmbH, Ringstr. 9 - 11, 50996 Köln, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Oleg Goutkin, Ringstr. 9 - 11, 50996 Köln
Geschäftszweig: der Im- und Export sowie der Vertrieb (auch Marketing und Olinevertrieb) von Waren aller Art, insbesondere von Textilien, Lederwaren und Accessoires.
ist am 11.06.2026, um 14:49 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Rechtsanwalt Rainer Frölich, Wankelstraße 9, 50996 Köln bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Schuldnerin werden untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).
70k IN 220/26
Amtsgericht Köln, 11.06.2026