Insolvenzbekanntmachung
e.m.s. cycle GmbH & Co.KG
Lingen (Ems)
Das Amtsgericht Lingen (Ems) hat zur e.m.s. cycle GmbH & Co.KG eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 28.07.2026, Aktenzeichen 18 IN 17/26.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Lingen (Ems)
- Aktenzeichen
- 18 IN 17/26
- Registerbezug
- Osnabrück, HRA 100643
- Bundesland
- Niedersachsen
- Veröffentlichung
- 28.07.2026
- Rechtsform
- GmbH & Co. KG
Veröffentlichungstext
Geschäfts-Nr. 18 IN 17/26
In dem Insolvenzverfahren e.m.s. cycle GmbH & Co.KG, Saturnring 2, 49811 Lingen (Ems) (AG Osnabrück, HRA 100643), vertr. d.: 1. Ems Plus Verwaltungs GmbH, (persönlich haftende Gesellschafter), vertr. d.: 1.1. Reinhard Meiners, als Endvertreter der e.m.s cycle GmbH & Co. KG, An der Schonung 3d, 49811 Lingen (Ems), (Geschäftsführer),
wird eine besondere Gläubigerversammlung im schriftlichen Verfahren anberaumt.
Diese besondere Gläubigerversammlung dient der Beschlussfassung der Gläubiger über die Erteilung der Zustimmung, dass der Insolvenzverwalter berechtigt ist,
die zur Masse gehörende Betriebs- und Geschäftsausstattung gemäß Kauf- und Übernahmevertrag vom 02.07.2026 an Herrn Reinhard Meiners, An der Schonung 3 d, 49811 Lingen (Ems) gegen Zahlung eines Betrages in Höhe von € 7.500,00 zu verkaufen.
Die von dem Insolvenzverwalter hier eingereichten Unterlagen können auf der Geschäftsstelle eingesehen werden.
Den Beteiligten des Verfahrens wird, unter Hinweis auf ihr Widerspruchsrecht Gelegenheit zur Stellungnahme bis zum 26.08.2026 gegeben.
Hinweise:
> Zustimmungen der Gläubiger zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen nach § 160 InsO gelten als erteilt, auch wenn eine einberufene Gläubigerversammlung nicht beschlussfähig ist oder wenn bis zu dem Stichtag, der im schriftlichen Verfahren der besonderen Gläubigerversammlung entspricht, hier der 26.08.2026, keine ablehnenden Stellungnahmen bzw. Widersprüche erhoben werden.
> Seitens der Gläubiger, die bis zum 26.08.2026 keine schriftlichen Einwendungen erheben, gilt die Zustimmung somit als erteilt.
Rechtsbehelfsbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der befristeten Erinnerung angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung.
Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Lingen (Ems), Burgstrasse 28, 49808 Lingen einzulegen.
Die Erinnerung kann durch Einreichung einer Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen. Die Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Lingen (Ems), 28.07.2026
In dem Insolvenzverfahren e.m.s. cycle GmbH & Co.KG, Saturnring 2, 49811 Lingen (Ems) (AG Osnabrück, HRA 100643), vertr. d.: 1. Ems Plus Verwaltungs GmbH, (persönlich haftende Gesellschafter), vertr. d.: 1.1. Reinhard Meiners, als Endvertreter der e.m.s cycle GmbH & Co. KG, An der Schonung 3d, 49811 Lingen (Ems), (Geschäftsführer),
wird eine besondere Gläubigerversammlung im schriftlichen Verfahren anberaumt.
Diese besondere Gläubigerversammlung dient der Beschlussfassung der Gläubiger über die Erteilung der Zustimmung, dass der Insolvenzverwalter berechtigt ist,
die zur Masse gehörende Betriebs- und Geschäftsausstattung gemäß Kauf- und Übernahmevertrag vom 02.07.2026 an Herrn Reinhard Meiners, An der Schonung 3 d, 49811 Lingen (Ems) gegen Zahlung eines Betrages in Höhe von € 7.500,00 zu verkaufen.
Die von dem Insolvenzverwalter hier eingereichten Unterlagen können auf der Geschäftsstelle eingesehen werden.
Den Beteiligten des Verfahrens wird, unter Hinweis auf ihr Widerspruchsrecht Gelegenheit zur Stellungnahme bis zum 26.08.2026 gegeben.
Hinweise:
> Zustimmungen der Gläubiger zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen nach § 160 InsO gelten als erteilt, auch wenn eine einberufene Gläubigerversammlung nicht beschlussfähig ist oder wenn bis zu dem Stichtag, der im schriftlichen Verfahren der besonderen Gläubigerversammlung entspricht, hier der 26.08.2026, keine ablehnenden Stellungnahmen bzw. Widersprüche erhoben werden.
> Seitens der Gläubiger, die bis zum 26.08.2026 keine schriftlichen Einwendungen erheben, gilt die Zustimmung somit als erteilt.
Rechtsbehelfsbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der befristeten Erinnerung angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung.
Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Lingen (Ems), Burgstrasse 28, 49808 Lingen einzulegen.
Die Erinnerung kann durch Einreichung einer Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen. Die Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Lingen (Ems), 28.07.2026