Sicherungsmaßnahme

e-com group GmbH

Essen

Das Amtsgericht Essen hat zur e-com group GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 15.03.2024, Aktenzeichen 162 IN 65/24.

Insolvenzgericht
Amtsgericht Essen
Aktenzeichen
162 IN 65/24
Registerbezug
Essen, HRB 22532
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Veröffentlichung
15.03.2024
Rechtsform
GmbH
Vorläufiger Insolvenzverwalter
Markus van Marwyk
Im Handelsregister seit
2010
Stammkapital
26.000 EUR (laut Handelsregister)
Unternehmensgegenstand
Das Halten von Beteiligungen jeglicher Art, insbesondere industrieller Beteiligungen sowie das Erbringen von Dienstleistungen für diese Beteiligungen, die Beratung in den Bereichen Vertrieb, Marketing und Finanzierung, der Im- und Export von Produkten jeglicher Art, insbesondere Büroartikeln, Büromaschinen und technischen Geräten sowie das Errichten und Betreiben von Internetplattformen. Gegenstan …

Was Sicherungsmaßnahmen bedeuten

Antragsverfahren
Dieser Beschluss betrifft das Antragsverfahren und vorläufige Sicherungsmaßnahmen; er ist selbst keine Verfahrenseröffnung. Ob später eröffnet wurde, ist anhand weiterer Bekanntmachungen zu prüfen.
Für Gläubiger
Forderungen werden in diesem Stadium noch nicht angemeldet. Ob Zahlungen an das Unternehmen nur noch mit Zustimmung oder an den vorläufigen Verwalter geleistet werden dürfen, ergibt sich aus dem Beschluss.
Für Beschäftigte
Die Anordnung vorläufiger Maßnahmen allein ist noch kein Insolvenzereignis nach § 165 SGB III. Neben Eröffnung und Abweisung mangels Masse kann unter den gesetzlichen Voraussetzungen auch eine vollständige Betriebseinstellung ein Insolvenzereignis sein. Fragen zur möglichen Vorfinanzierung und zum Antrag beantwortet die Agentur für Arbeit.

Allgemeine Hinweise, keine Rechtsberatung. Verfahrensschritte erklärt

Veröffentlichungstext

Amtsgericht Essen, Aktenzeichen: 162 IN 65/24

In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen

der im Handelsregister des Amtsgerichts Essen unter HRB 22532 eingetragenen e-com group GmbH, Maxstr. 16, 45127 Essen, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Stephan Vocke, Kaiserei 3, 45289 Essen

Geschäftszweig: Das Halten v. Beteiligungen jeglicher Art, insb. industrieller Beteiligungen u. a.

ist am 15.03.2024, um 11:33 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Rechtsanwalt Markus van Marwyk, Alfredstr. 45, 45130 Essen bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).

162 IN 65/24
Amtsgericht Essen, 15.03.2024

Verfahrensverlauf

  1. Vergütungsfestsetzung · vorläufige Verwaltung
  2. Insolvenzbekanntmachung
  3. Eröffnung des Verfahrens
  4. Sicherungsmaßnahme
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