Sicherungsmaßnahme
e-com group GmbH
Essen
Das Amtsgericht Essen hat zur e-com group GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 15.03.2024, Aktenzeichen 162 IN 65/24.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Essen
- Aktenzeichen
- 162 IN 65/24
- Registerbezug
- Essen, HRB 22532
- Bundesland
- Nordrhein-Westfalen
- Veröffentlichung
- 15.03.2024
- Rechtsform
- GmbH
- Vorläufiger Insolvenzverwalter
- Markus van Marwyk
- Im Handelsregister seit
- 2010
- Stammkapital
- 26.000 EUR (laut Handelsregister)
- Unternehmensgegenstand
- Das Halten von Beteiligungen jeglicher Art, insbesondere industrieller Beteiligungen sowie das Erbringen von Dienstleistungen für diese Beteiligungen, die Beratung in den Bereichen Vertrieb, Marketing und Finanzierung, der Im- und Export von Produkten jeglicher Art, insbesondere Büroartikeln, Büromaschinen und technischen Geräten sowie das Errichten und Betreiben von Internetplattformen. Gegenstan …
Was Sicherungsmaßnahmen bedeuten
- Antragsverfahren
- Dieser Beschluss betrifft das Antragsverfahren und vorläufige Sicherungsmaßnahmen; er ist selbst keine Verfahrenseröffnung. Ob später eröffnet wurde, ist anhand weiterer Bekanntmachungen zu prüfen.
- Für Gläubiger
- Forderungen werden in diesem Stadium noch nicht angemeldet. Ob Zahlungen an das Unternehmen nur noch mit Zustimmung oder an den vorläufigen Verwalter geleistet werden dürfen, ergibt sich aus dem Beschluss.
- Für Beschäftigte
- Die Anordnung vorläufiger Maßnahmen allein ist noch kein Insolvenzereignis nach § 165 SGB III. Neben Eröffnung und Abweisung mangels Masse kann unter den gesetzlichen Voraussetzungen auch eine vollständige Betriebseinstellung ein Insolvenzereignis sein. Fragen zur möglichen Vorfinanzierung und zum Antrag beantwortet die Agentur für Arbeit.
Allgemeine Hinweise, keine Rechtsberatung. Verfahrensschritte erklärt
Veröffentlichungstext
Amtsgericht Essen, Aktenzeichen: 162 IN 65/24
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Essen unter HRB 22532 eingetragenen e-com group GmbH, Maxstr. 16, 45127 Essen, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Stephan Vocke, Kaiserei 3, 45289 Essen
Geschäftszweig: Das Halten v. Beteiligungen jeglicher Art, insb. industrieller Beteiligungen u. a.
ist am 15.03.2024, um 11:33 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Rechtsanwalt Markus van Marwyk, Alfredstr. 45, 45130 Essen bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
162 IN 65/24
Amtsgericht Essen, 15.03.2024
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Essen unter HRB 22532 eingetragenen e-com group GmbH, Maxstr. 16, 45127 Essen, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Stephan Vocke, Kaiserei 3, 45289 Essen
Geschäftszweig: Das Halten v. Beteiligungen jeglicher Art, insb. industrieller Beteiligungen u. a.
ist am 15.03.2024, um 11:33 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Rechtsanwalt Markus van Marwyk, Alfredstr. 45, 45130 Essen bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
162 IN 65/24
Amtsgericht Essen, 15.03.2024