Sicherungsmaßnahme

DY-Sanierungsservice und Solar GmbH

Köln

Das Amtsgericht Köln hat zur DY-Sanierungsservice und Solar GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 14.07.2026, Aktenzeichen 70c IN 86/26.

Insolvenzgericht
Amtsgericht Köln
Aktenzeichen
70c IN 86/26
Registerbezug
Köln, HRB 108508
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Veröffentlichung
14.07.2026
Rechtsform
GmbH
Insolvenzverwalter
Dr. Felix Höpker
Branchenindikator
Energie & Umwelt (nur Firmennamensignal)

Veröffentlichungstext

Amtsgericht Köln, Aktenzeichen: 70c IN 86/26

In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen

der im Handelsregister des Amtsgerichts Köln unter HRB 108508 eingetragenen DY-Sanierungsservice und Solar GmbH, Ubierring 10, 50678 Köln, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Dennis Jannack

ist am 14.07.2026, um 12:23 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Rechtsanwalt Dr. Felix Höpker, Aachener Str. 1011, 50858 Köln bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Schuldnerin werden untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).

70c IN 86/26
Amtsgericht Köln, 14.07.2026

Verfahrensverlauf

  1. Sicherungsmaßnahme
  2. Eröffnung des Verfahrens
  3. Sicherungsmaßnahme