Vergütungsfestsetzung
DWS-Dienstleistungen UG (haftungsbeschränkt) vertr. d. GF Daniel Schönborn
Hildesheim
Das Amtsgericht Hildesheim hat zur DWS-Dienstleistungen UG (haftungsbeschränkt) vertr. d. GF Daniel Schönborn eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 02.07.2026, Aktenzeichen 50 IN 80/22.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Hildesheim
- Aktenzeichen
- 50 IN 80/22
- Registerbezug
- Hildesheim, HRB 207347
- Bundesland
- Niedersachsen
- Veröffentlichung
- 02.07.2026
- Rechtsform
- UG (haftungsbeschränkt)
Veröffentlichungstext
50 IN 80/22: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der DWS-Dienstleistungen UG (haftungsbeschränkt) vertr. d. GF Daniel Schönborn, Basedowstr. 10, 31137 Hildesheim (AG Hildesheim, HRB 207347), vertr. d.: Daniel Schönborn, Wandsbek, Königsberger Str. 9 d, 22175 Hamburg, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:
Der Schuldnerin und den Insolvenzgläubigern wird vor der Entscheidung des Insolvenzgerichts über den Vergütungsantrag des Insolvenzverwalters Gelegenheit zur schriftlichen Stellungnahme innerhalb einer Frist von 2 Wochen ab Wirksamwerden der Bekanntmachung dieses Beschlusses (§ 9 Abs. 1 S. 3 InsO) gegeben.
Der vollständige Antrag liegt auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsichtnahme aus.
Amtsgericht Hildesheim, 01.07.2026
Der Schuldnerin und den Insolvenzgläubigern wird vor der Entscheidung des Insolvenzgerichts über den Vergütungsantrag des Insolvenzverwalters Gelegenheit zur schriftlichen Stellungnahme innerhalb einer Frist von 2 Wochen ab Wirksamwerden der Bekanntmachung dieses Beschlusses (§ 9 Abs. 1 S. 3 InsO) gegeben.
Der vollständige Antrag liegt auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsichtnahme aus.
Amtsgericht Hildesheim, 01.07.2026