Insolvenzbekanntmachung
Durotherm Holding GmbH
Haiterbach
Das Amtsgericht Tübingen hat zur Durotherm Holding GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 28.08.2026, Aktenzeichen 14 IN 94/26.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Tübingen
- Aktenzeichen
- 14 IN 94/26
- Registerbezug
- Stuttgart, HRB 721558
- Bundesland
- Baden-Württemberg
- Veröffentlichung
- 28.08.2026
- Rechtsform
- GmbH
Veröffentlichungstext
14 IN 94/26
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Durotherm Holding GmbH, Industriestraße 52, 72221 Haiterbach, vertreten durch den Geschäftsführer Andreas Hartl
Registergericht: Amtsgericht Stuttgart Registergericht Register-Nr.: HRB 721558
- Schuldnerin -
Aufgrund der Verzichtserklärungen des Gläubigerausschusses wird zur Beschlussfassung der Gläubigerversammlung über
die Auflösung/ Aufhebung des Gläubigerausschusses
das schriftliche Verfahren gem. § 5 Abs. 2 InsO durchgeführt.
Die Beteiligten erhalten Gelegenheit bis einschließlich 14.10.2026, 10:00 Uhr Einwendungen gegen die Anordnung des schriftlichen Verfahrens und den dieser Gläubigerversammlung zugrundeliegenden Tagesordnungspunkt schriftlich bei dem Insolvenzgericht vorzulegen.
Anträge und Einwendungen können schriftlich beim Amtsgericht Tübingen, Doblerstraße 14, 72074 Tübingen erhoben werden.
Einwendungen sind glaubhaft zu machen.
Stellungnahmen, die nach dem oben genannten Zeitpunkt eingehen, können als verspätet nicht mehr in die Entscheidung einbezogen werden.
Die Zustimmung gem. § 160 InsO gilt als erteilt, wenn die einberufene Gläubigerversammlung beschlussunfähig ist, § 160 Abs. 1 S. 3 InsO. Im schriftlichen Verfahren bedeutet dies, werden von keinen Gläubigern wirksame Einwendungen gegen die Beschlussfassung oder die Anordnung des schriftlichen Verfahrens erhoben, gilt die Zustimmung als erteilt.
Amtsgericht Tübingen - Insolvenzgericht - 21.08.2026
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Durotherm Holding GmbH, Industriestraße 52, 72221 Haiterbach, vertreten durch den Geschäftsführer Andreas Hartl
Registergericht: Amtsgericht Stuttgart Registergericht Register-Nr.: HRB 721558
- Schuldnerin -
Aufgrund der Verzichtserklärungen des Gläubigerausschusses wird zur Beschlussfassung der Gläubigerversammlung über
die Auflösung/ Aufhebung des Gläubigerausschusses
das schriftliche Verfahren gem. § 5 Abs. 2 InsO durchgeführt.
Die Beteiligten erhalten Gelegenheit bis einschließlich 14.10.2026, 10:00 Uhr Einwendungen gegen die Anordnung des schriftlichen Verfahrens und den dieser Gläubigerversammlung zugrundeliegenden Tagesordnungspunkt schriftlich bei dem Insolvenzgericht vorzulegen.
Anträge und Einwendungen können schriftlich beim Amtsgericht Tübingen, Doblerstraße 14, 72074 Tübingen erhoben werden.
Einwendungen sind glaubhaft zu machen.
Stellungnahmen, die nach dem oben genannten Zeitpunkt eingehen, können als verspätet nicht mehr in die Entscheidung einbezogen werden.
Die Zustimmung gem. § 160 InsO gilt als erteilt, wenn die einberufene Gläubigerversammlung beschlussunfähig ist, § 160 Abs. 1 S. 3 InsO. Im schriftlichen Verfahren bedeutet dies, werden von keinen Gläubigern wirksame Einwendungen gegen die Beschlussfassung oder die Anordnung des schriftlichen Verfahrens erhoben, gilt die Zustimmung als erteilt.
Amtsgericht Tübingen - Insolvenzgericht - 21.08.2026