Vergütungsfestsetzung · vorläufige Verwaltung
Dunst tronic GmbH
Seevetal
Das Amtsgericht Lüneburg hat zur Dunst tronic GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 18.12.2025, Aktenzeichen 56 IN 26/25.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Lüneburg
- Aktenzeichen
- 56 IN 26/25
- Registerbezug
- Lüneburg, HRB 110679
- Bundesland
- Niedersachsen
- Veröffentlichung
- 18.12.2025
- Rechtsform
- GmbH
Veröffentlichungstext
56 IN 26/25 : In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Dunst tronic GmbH, Seevetalstraße 2, 21217 Seevetal (AG Lüneburg, HRB 110679), vertr. d.: Wolfgang Dunst, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:
Der Schuldnerin und den Insolvenzgläubigern wird vor der Entscheidung des Insolvenzgerichts über den Vergütungsantrag der vorläufigen Insolvenzverwalterin Gelegenheit zur schriftlichen Stellungnahme innerhalb einer Frist von 2 Wochen ab Wirksamwerden der Bekanntmachung dieses Beschlusses (§ 9 Abs. 1 S. 3 InsO) gegeben.
Der vollständige Antrag liegt auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsichtnahme aus.
Amtsgericht Lüneburg, 18.12.2025
Der Schuldnerin und den Insolvenzgläubigern wird vor der Entscheidung des Insolvenzgerichts über den Vergütungsantrag der vorläufigen Insolvenzverwalterin Gelegenheit zur schriftlichen Stellungnahme innerhalb einer Frist von 2 Wochen ab Wirksamwerden der Bekanntmachung dieses Beschlusses (§ 9 Abs. 1 S. 3 InsO) gegeben.
Der vollständige Antrag liegt auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsichtnahme aus.
Amtsgericht Lüneburg, 18.12.2025