Sicherungsmaßnahme
Dunja Karakoc Transport UG (haftungsbeschränkt)
Gelsenkirchen
Das Amtsgericht Essen hat zur Dunja Karakoc Transport UG (haftungsbeschränkt) eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 12.05.2020, Aktenzeichen 160 IN 52/20.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Essen
- Aktenzeichen
- 160 IN 52/20
- Registerbezug
- Gelsenkirchen, HRB HRB 12771
- Bundesland
- Nordrhein-Westfalen
- Veröffentlichung
- 12.05.2020
- Rechtsform
- UG (haftungsbeschränkt)
- Insolvenzverwalter
- Christian Klein
- Branchenindikator
- Transport & Logistik (nur Firmennamensignal)
Veröffentlichungstext
Amtsgericht Essen, Aktenzeichen: 160 IN 52/20
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Register des Amtsgerichts Gelsenkirchen unter HRB 12771 eingetragenen
Dunja Karakoc Transport UG (haftungsbeschränkt), Marler Str. 124, 45896
Gelsenkirchen, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführerin Frau Dunja
Karakoc, Marler Str. 124, 45896 Gelsenkirchen Geschäftszweig: Durchführung von
Küchen- und Möbelmontagen sowie von Kleintransporten.
ist am 11.05.2020, um 13:07 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Rechtsanwalt Christian Klein,
Südring-Center-Promenade 1, 46242 Bottrop bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit
Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2.
Alt. InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die
Schuldnerin zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt,
Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie
eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur
noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
160 IN 52/20
Amtsgericht Essen, 11.05.2020
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Register des Amtsgerichts Gelsenkirchen unter HRB 12771 eingetragenen
Dunja Karakoc Transport UG (haftungsbeschränkt), Marler Str. 124, 45896
Gelsenkirchen, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführerin Frau Dunja
Karakoc, Marler Str. 124, 45896 Gelsenkirchen Geschäftszweig: Durchführung von
Küchen- und Möbelmontagen sowie von Kleintransporten.
ist am 11.05.2020, um 13:07 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Rechtsanwalt Christian Klein,
Südring-Center-Promenade 1, 46242 Bottrop bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit
Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2.
Alt. InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die
Schuldnerin zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt,
Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie
eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur
noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
160 IN 52/20
Amtsgericht Essen, 11.05.2020