Aufhebung des Verfahrens
Duman UG (haftungsbeschränkt)
Dinslaken
Das Amtsgericht Duisburg hat zur Duman UG (haftungsbeschränkt) eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 19.01.2026, Aktenzeichen 62 IN 165/22.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Duisburg
- Aktenzeichen
- 62 IN 165/22
- Registerbezug
- Duisburg, HRB 31275
- Bundesland
- Nordrhein-Westfalen
- Veröffentlichung
- 19.01.2026
- Rechtsform
- UG (haftungsbeschränkt)
- Insolvenzverwalter
- Michael Wölte
- Im Handelsregister seit
- 2018
- Stammkapital
- 500 EUR (laut Handelsregister)
- Unternehmensgegenstand
- das Betreiben einer Trinkhalle sowie der Verkauf von alkoholfreien Getränken, Spirituosen, Tabakwaren, Süßigkeiten, Zeitschriften etc.
Veröffentlichungstext
Amtsgericht Duisburg, Aktenzeichen: 62 IN 165/22
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Register des Amtsgerichts Duisburg unter HRB 31275 eingetragenen Duman UG (haftungsbeschränkt), Helenestraße 2, 46537 Dinslaken, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführerin Frau Kiymet Duman, Hans-Sachs-Str. 67, 47166 Duisburg
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwältin Gesa Mielcke, Horster Straße 23, 46236 Bottrop
Insolvenzverwalter: Rechtsanwalt Michael Wölte, Blittersdorfweg 5, 45307 Essen
wird heute, am 16.01.2026, um 7:45 Uhr nach Vollzug der Schlussverteilung aufgehoben (§ 200 InsO).
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Sie steht jedem zu, dessen Rechte durch die Entscheidung beeinträchtigt sind. Die Erinnerung ist schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Duisburg, Kardinal-Galen-Straße 124-132, 47058 Duisburg einzulegen. Die Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts abgegeben werden und soll begründet werden.
Die Erinnerung muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Duisburg eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn die Erinnerung zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgericht abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Rechtsbehelfsfrist ist der frühere Zeitpunkt.
62 IN 165/22
Amtsgericht Duisburg, 16.01.2026
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Register des Amtsgerichts Duisburg unter HRB 31275 eingetragenen Duman UG (haftungsbeschränkt), Helenestraße 2, 46537 Dinslaken, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführerin Frau Kiymet Duman, Hans-Sachs-Str. 67, 47166 Duisburg
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwältin Gesa Mielcke, Horster Straße 23, 46236 Bottrop
Insolvenzverwalter: Rechtsanwalt Michael Wölte, Blittersdorfweg 5, 45307 Essen
wird heute, am 16.01.2026, um 7:45 Uhr nach Vollzug der Schlussverteilung aufgehoben (§ 200 InsO).
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Sie steht jedem zu, dessen Rechte durch die Entscheidung beeinträchtigt sind. Die Erinnerung ist schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Duisburg, Kardinal-Galen-Straße 124-132, 47058 Duisburg einzulegen. Die Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts abgegeben werden und soll begründet werden.
Die Erinnerung muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Duisburg eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn die Erinnerung zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgericht abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Rechtsbehelfsfrist ist der frühere Zeitpunkt.
62 IN 165/22
Amtsgericht Duisburg, 16.01.2026