Sicherungsmaßnahme

Dürkewitz Haustechnik GmbH (ehem. ZMAJLAJ HAUSTECHNIK GmbH)

Bergen

Das Amtsgericht Hannover hat zur Dürkewitz Haustechnik GmbH (ehem. ZMAJLAJ HAUSTECHNIK GmbH) eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 05.06.2026, Aktenzeichen 905 IN 104/25 - 5 -.

Insolvenzgericht
Amtsgericht Hannover
Aktenzeichen
905 IN 104/25 - 5 -
Registerbezug
Hannover, HRB 218963
Bundesland
Niedersachsen
Veröffentlichung
05.06.2026
Rechtsform
GmbH
Insolvenzverwalter
Udo Müller
Branchenindikator
Bau & Handwerk (nur Firmennamensignal)

Veröffentlichungstext

905 IN 104/25 - 5 -: In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Dürkewitz Haustechnik GmbH (ehem. ZMAJLAJ HAUSTECHNIK GmbH), Celler Straße 20, 29303 Bergen, DEUTSCHLAND (AG Hannover, HRB 218963), vertr. d.: Klaus Werner Dürkewitz, Langenhagen, (Geschäftsführer), ist am 05.06.2026 um 11:24 Uhr ein allgemeines Verfügungsverbot erlassen sowie die vorläufige Verwaltung des Vermögens der Antragsgegnerin angeordnet worden. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Udo Müller, Hans-Böckler-Allee 20, 30173 Hannover, Tel.: 0511 36698-0, Fax: 0511 36698-33 bestellt worden.

Die Schuldner der Antragsgegnerin werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung des Beschlusses zu leisten (§ 23 Abs. 1 S. 3 InsO).

Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.

Rechtsmittelbelehrung

Diese Entscheidung kann durch die Antragsgegnerin mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Darüber hinaus kann, wenn nach Art. 5 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 das Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung des Hauptinsolvenzverfahrens gerügt werden soll, die sofortige Beschwerde auch von jedem Gläubiger eingelegt werden.
Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Hannover - Insolvenzabteilung -, Dienstgebäude: Hamburger Allee 26, 30161 Hannover, Postanschrift: Volgersweg 1, 30175 Hannover; Postfach 2 27, 30002 Hannover, Elektronisches Gerichts- u. Verwaltungspostfach: govello-1166698277712-000010167 einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde soll begründet werden.

Amtsgericht Hannover, 05.06.2026

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Verfahrensverlauf

  1. Eröffnung des Verfahrens
  2. Sicherungsmaßnahme