Forderungsprüfung
DTP- Die Taunus Post UG (haftungsbeschränkt)
Bad Homburg v.d.Höhe
Das Amtsgericht Bad Homburg v.d. Höhe hat zur DTP- Die Taunus Post UG (haftungsbeschränkt) eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 01.04.2022, Aktenzeichen 61 IN 13/21 W.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Bad Homburg v.d. Höhe
- Aktenzeichen
- 61 IN 13/21 W
- Registerbezug
- Bad Homburg v.d. Höhe, HRB 14584
- Bundesland
- Hessen
- Veröffentlichung
- 01.04.2022
- Rechtsform
- UG (haftungsbeschränkt)
Veröffentlichungstext
61 IN 13/21 W: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der DTP- Die Taunus Post UG (haftungsbeschränkt), Graf-Stauffenberg-Ring 3, 61350 Bad Homburg v.d.Höhe (AG Bad Homburg v. d. Höhe, HRB 14584), wurde beschlossen:
Die Prüfung der nachträglich angemeldeten Forderungen wird im schriftlichen Verfahren durchgeführt (§ 177 Abs. 1 Satz 2 InsO).
Stichtag, der dem besonderen Prüfungstermin entspricht, wird auf den 16.05.2022 bestimmt.
Bis zu diesem Datum müssen Widersprüche gegen nachträglich angemeldete Forderungen schriftlich bei Gericht eingegangen sein.
Die ergänzte Insolvenztabelle und die Anmeldungen nebst Urkunden werden eine Woche vor dem oben genannten Stichtag in der Geschäftsstelle zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt.
Amtsgericht Bad Homburg v.d.Höhe, 31.03.2022
Die Prüfung der nachträglich angemeldeten Forderungen wird im schriftlichen Verfahren durchgeführt (§ 177 Abs. 1 Satz 2 InsO).
Stichtag, der dem besonderen Prüfungstermin entspricht, wird auf den 16.05.2022 bestimmt.
Bis zu diesem Datum müssen Widersprüche gegen nachträglich angemeldete Forderungen schriftlich bei Gericht eingegangen sein.
Die ergänzte Insolvenztabelle und die Anmeldungen nebst Urkunden werden eine Woche vor dem oben genannten Stichtag in der Geschäftsstelle zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt.
Amtsgericht Bad Homburg v.d.Höhe, 31.03.2022