Aufhebung des Verfahrens

DSS Verwertungsgesellschaft mbH i. L.

Wegberg

Das Amtsgericht Mönchengladbach hat zur DSS Verwertungsgesellschaft mbH i. L. eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 10.11.2025, Aktenzeichen 19 IN 25/21.

Insolvenzgericht
Amtsgericht Mönchengladbach
Aktenzeichen
19 IN 25/21
Registerbezug
Mönchengladbach, HRB 2618
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Veröffentlichung
10.11.2025
Rechtsform
Sonstige / nicht erkannt
Insolvenzverwalter
Dr. Uwe Paul
Stammkapital
100.000 EUR (laut Handelsregister)
Unternehmensgegenstand
das Halten, Verwalten und die Verwertung eigenen Vermögens.

Veröffentlichungstext

Amtsgericht Mönchengladbach, Aktenzeichen: 19 IN 25/21

Das Insolvenzverfahren über das Vermögen

der im Handelsregister des Amtsgerichts Mönchengladbach unter HRB 2618 eingetragenenDSS Verwertungsgesellschaft mbH i. L., Siemensweg 19, 41844 Wegberg, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführerin Frau Anje Feldmann, Siemensweg 19, 41844 Wegberg

Verfahrensbevollmächtigter:
Rechtsanwalt Thomas Breymann, Danziger Straße 43, 41063 Mönchengladbach

Insolvenzverwalter: Rechtsanwalt Dr. Uwe Paul, Sternstraße 58, 40479 Düsseldorf

wird heute, am 04.11.2025, um 12:03 Uhr nach Vollzug der Schlussverteilung aufgehoben (§ 200 InsO).

Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Sie steht jedem zu, dessen Rechte durch die Entscheidung beeinträchtigt sind. Die Erinnerung ist schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Mönchengladbach, Hohenzollernstr. 155, 41061 Mönchengladbach einzulegen. Die Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts abgegeben werden und soll begründet werden.
Die Erinnerung muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Mönchengladbach eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn die Erinnerung zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgericht abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Rechtsbehelfsfrist ist der frühere Zeitpunkt.

19 IN 25/21
Amtsgericht Mönchengladbach, 04.11.2025

Verfahrensverlauf

  1. Vergütungsfestsetzung
  2. Aufhebung des Verfahrens
  3. Schlusstermin
  4. Forderungsprüfung
  5. Forderungsprüfung
  6. Eröffnung des Verfahrens
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