Aufhebung des Verfahrens
DSS Verwertungsgesellschaft mbH i. L.
Wegberg
Das Amtsgericht Mönchengladbach hat zur DSS Verwertungsgesellschaft mbH i. L. eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 10.11.2025, Aktenzeichen 19 IN 25/21.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Mönchengladbach
- Aktenzeichen
- 19 IN 25/21
- Registerbezug
- Mönchengladbach, HRB 2618
- Bundesland
- Nordrhein-Westfalen
- Veröffentlichung
- 10.11.2025
- Rechtsform
- Sonstige / nicht erkannt
- Insolvenzverwalter
- Dr. Uwe Paul
- Stammkapital
- 100.000 EUR (laut Handelsregister)
- Unternehmensgegenstand
- das Halten, Verwalten und die Verwertung eigenen Vermögens.
Veröffentlichungstext
Amtsgericht Mönchengladbach, Aktenzeichen: 19 IN 25/21
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Mönchengladbach unter HRB 2618 eingetragenenDSS Verwertungsgesellschaft mbH i. L., Siemensweg 19, 41844 Wegberg, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführerin Frau Anje Feldmann, Siemensweg 19, 41844 Wegberg
Verfahrensbevollmächtigter:
Rechtsanwalt Thomas Breymann, Danziger Straße 43, 41063 Mönchengladbach
Insolvenzverwalter: Rechtsanwalt Dr. Uwe Paul, Sternstraße 58, 40479 Düsseldorf
wird heute, am 04.11.2025, um 12:03 Uhr nach Vollzug der Schlussverteilung aufgehoben (§ 200 InsO).
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Sie steht jedem zu, dessen Rechte durch die Entscheidung beeinträchtigt sind. Die Erinnerung ist schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Mönchengladbach, Hohenzollernstr. 155, 41061 Mönchengladbach einzulegen. Die Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts abgegeben werden und soll begründet werden.
Die Erinnerung muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Mönchengladbach eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn die Erinnerung zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgericht abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Rechtsbehelfsfrist ist der frühere Zeitpunkt.
19 IN 25/21
Amtsgericht Mönchengladbach, 04.11.2025
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Mönchengladbach unter HRB 2618 eingetragenenDSS Verwertungsgesellschaft mbH i. L., Siemensweg 19, 41844 Wegberg, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführerin Frau Anje Feldmann, Siemensweg 19, 41844 Wegberg
Verfahrensbevollmächtigter:
Rechtsanwalt Thomas Breymann, Danziger Straße 43, 41063 Mönchengladbach
Insolvenzverwalter: Rechtsanwalt Dr. Uwe Paul, Sternstraße 58, 40479 Düsseldorf
wird heute, am 04.11.2025, um 12:03 Uhr nach Vollzug der Schlussverteilung aufgehoben (§ 200 InsO).
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Sie steht jedem zu, dessen Rechte durch die Entscheidung beeinträchtigt sind. Die Erinnerung ist schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Mönchengladbach, Hohenzollernstr. 155, 41061 Mönchengladbach einzulegen. Die Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts abgegeben werden und soll begründet werden.
Die Erinnerung muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Mönchengladbach eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn die Erinnerung zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgericht abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Rechtsbehelfsfrist ist der frühere Zeitpunkt.
19 IN 25/21
Amtsgericht Mönchengladbach, 04.11.2025