Forderungsprüfung
DSG - Detektei Sicherheitsdienst Gresewitz UG (haftungsbeschränkt)
Kirchenlamitz
Das Amtsgericht Hof hat zur DSG - Detektei Sicherheitsdienst Gresewitz UG (haftungsbeschränkt) eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 14.07.2026, Aktenzeichen IN 191/25.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Hof
- Aktenzeichen
- IN 191/25
- Registerbezug
- Hof, HRB 6103
- Bundesland
- Bayern
- Veröffentlichung
- 14.07.2026
- Rechtsform
- UG (haftungsbeschränkt)
- Branchenindikator
- Unternehmensdienstleistungen (nur Firmennamensignal)
Veröffentlichungstext
IN 191/25
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
DSG - Detektei Sicherheitsdienst Gresewitz UG (haftungsbeschränkt), Fuchsmühlweg 15, 95158 Kirchenlamitz, vertreten durch den Geschäftsführer Gresewitz Jochen
Registergericht: Amtsgericht Hof Registergericht Register-Nr.: HRB 6103
- Schuldnerin -
1. Die Prüfung der bis 13.07.2026 nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) Tabellenblattnummer 5 + 6 erfolgt im schriftlichen Verfahren.
2. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 03.08.2026 den Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft.
Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten als festgestellt.
Amtsgericht Hof - Insolvenzgericht - 13.07.2026
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
DSG - Detektei Sicherheitsdienst Gresewitz UG (haftungsbeschränkt), Fuchsmühlweg 15, 95158 Kirchenlamitz, vertreten durch den Geschäftsführer Gresewitz Jochen
Registergericht: Amtsgericht Hof Registergericht Register-Nr.: HRB 6103
- Schuldnerin -
1. Die Prüfung der bis 13.07.2026 nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) Tabellenblattnummer 5 + 6 erfolgt im schriftlichen Verfahren.
2. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 03.08.2026 den Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft.
Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten als festgestellt.
Amtsgericht Hof - Insolvenzgericht - 13.07.2026