Forderungsprüfung
DSD-mont GmbH,
Rosenheim
Das Amtsgericht Rosenheim hat zur DSD-mont GmbH, eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 06.05.2026, Aktenzeichen 608 IN 204/24.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Rosenheim
- Aktenzeichen
- 608 IN 204/24
- Registerbezug
- Traunstein, HRB 29831
- Bundesland
- Bayern
- Veröffentlichung
- 06.05.2026
- Rechtsform
- GmbH
Veröffentlichungstext
608 IN 204/24
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
DSD-mont GmbH, Aisinger Str. 81 a, 83026 Rosenheim, vertreten durch die Geschäftsführer Andel Srecko, Cerjavic Davor und Matejcic Dubravko
Registergericht: Amtsgericht Traunstein Registergericht Register-Nr.: HRB 29831
- Schuldnerin -
1. Die Prüfung der nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) erfolgt im schriftlichen Verfahren.
2. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 25.05.2026 den Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft.
Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten als festgestellt.
Amtsgericht Rosenheim - Insolvenzgericht - 04.05.2026
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
DSD-mont GmbH, Aisinger Str. 81 a, 83026 Rosenheim, vertreten durch die Geschäftsführer Andel Srecko, Cerjavic Davor und Matejcic Dubravko
Registergericht: Amtsgericht Traunstein Registergericht Register-Nr.: HRB 29831
- Schuldnerin -
1. Die Prüfung der nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) erfolgt im schriftlichen Verfahren.
2. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 25.05.2026 den Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft.
Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten als festgestellt.
Amtsgericht Rosenheim - Insolvenzgericht - 04.05.2026